Corona: Die Stadt Halle informiert in einem neuen Flyer über aktuelle Regelungen zur Quarantäne
Infiziert? Was dann wichtig ist
Halle
Immer mehr Menschen, die sich mit Corona infiziert haben oder in direktem Haushaltskontakt mit infizierten Personen stehen, erhalten aktuell keinen Isolations- oder Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes mehr. Weil ohne Bescheid ein wichtiges Informationselement zu den richtigen und erforderlichen Verhaltensweisen fehlt, hat die Stadt Halle kurzfristig einen Flyer für betroffene Bürgerinnen und Bürger entwickelt, der die aktuellen Regelungen und Unterstützungsleistungen erläutert.
Der Flyer wird an infizierte Personen und Haushaltskontakte ohne Bescheid verteilt. Zudem kann er auf www.hallewestfalen.de eingesehen werden.
„Angesichts der rasanten Pandemieentwicklung und der Änderungen in der Test- und Quarantäneverordnung haben die Bürgerinnen und Bürger viele Fragen, die ohne Kontakt zum Gesundheitsamt nicht geklärt werden können. Unser Flyer soll die wichtigsten Fragen beantworten, mit Adressen eine wichtige Orientierung bieten – und gleichzeitig die Gesundheitsämter entlasten“, sagt Bürgermeister Thomas Tappe. Nachfolgend die wichtigsten Regelungen (Stand 28. Januar 2022):
Auch Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern im Blick
Mit Corona infizierte Personen: Unabhängig vom Vorliegen einer Infektion mit einer Virusvariante haben sich alle corona-infizierten Personen für zehn Tage in Quarantäne zu begeben, gerechnet ab der Vornahme der ersten Testung oder dem erstmaligen Auftreten von Symptomen (insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust), wenn zwischen Symptombeginn und Vornahme des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen. Eine vorzeitige Beendigung der Isolation ist möglich, wenn die symptomfreie infizierte Person frühestens am siebten Tag nach Test einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test durchführen lässt. Die Isolation endet, sobald das negative Ergebnis vorliegt, das einen Monat lang aufbewahrt werden sollte.
Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können die Isolation vorzeitig beenden, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und am siebten Tag nach Testdatum einen PCR-Test durchführen lassen. Die Isolation endet, sobald das negative Ergebnis vorliegt.
Die Situation für Schüler
Haushaltskontakte: Aktuell müssen sich Personen, die mit einer an SARS-Cov-2 infizierten Person zusammenleben, zehn Tage in Quarantäne begeben, gerechnet ab Tag des Abstrichs (oder Testdatum) des ersten positiv-bestätigten Falles in dem Haushalt. Eine Abschlusstestung ist nicht notwendig. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist möglich, wenn der Haushaltskontakt am siebten Tag nach Testdatum dieses Primärfalls einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchführen lässt. Die Quarantäne endet, sobald das negative Ergebnis vorliegt.
Schüler können am fünften Tag nach Testdatum des Primärfalls mit Antigen-Schnelltest oder PCR-Test die Quarantäne beenden.
Quarantäne: Es zählt der erste volle Tag als Tag eins der Isolation. Die Isolierung für alle infizierten Personen beginnt ab dem Tag der Vornahme des ersten positiven Tests oder des erstmaligen Auftretens von Symptomen, wenn zwischen erstem Symptombeginn und Vornahme des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen. Quarantäne für Haushaltskontakte beginnt ab Symptombeginn oder Test der infizierten Person.
Hier gibt es Testmöglichkeiten
Testmöglichkeiten: Eine Testung für die vorzeitige Beendigung kann bei Hausärzten durchgeführt werden. Daneben kann man sich auch bei folgenden Stellen in Halle freitesten lassen: Zahnarztpraxis Dr. Schulte-Brochterbeck, Bahnhofstraße 1; Haller-Herz-Apotheke, Gartenstraße 2 a; DRK, Weidenstraße 2.
Der positive PCR-Testbefund gilt für die infizierte Person als auch den Haushaltsangehörigen als Nachweis über die Infektion z.B. gegenüber dem Arbeitgeber oder als Genesenennachweis. Dieser ist unbedingt aufzubewahren.
Die Stadt Halle bietet für die Quarantänezeit einen Einkaufsservice an: Telefon 05201/183-157.
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