Die Corona-Lage im Kreis Paderborn am Wochenende 17./18. Juli: Impfungen ohne Termin auch am Sonntag
Inzidenzwert auf 7,8 am Sonntag gestiegen
Paderborn/Salzkotten
Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Paderborn ist laut Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) und Robert-Koch-Institut (RKI) von 6,8 am Samstag auf 7,8 am Sonntag gestiegen (Datenstand jeweils 0 Uhr). Dieser Wert entspricht 24 Corona-Fällen.
Am Freitag lag die Inzidenz im Kreis bei 7,1, am Sonntag vor einer Woche bei 5,5 und vor einem Monat noch bei 10,1.
Beim LZG sind am Freitag und Samstag zusammen insgesamt sechs Corona-Fälle (jeweils drei) neu in die Statistik eingeflossen (siehe unten auch: Melde- und Übermittlungsverzug). Die Kreisverwaltung hatte, wie berichtet, am Freitag vier Neuinfektion für den Zeitraum von Donnerstag, 11 Uhr, bis Freitag, 11 Uhr, bekannt gegeben. Einen Lagebericht veröffentlicht sie am Wochenende nicht mehr.
Impfungen
Im Kreis Paderborn werden auch diesen Sonntag, Impfungen ohne Termin angeboten:
- Im Impfzentrum des Kreises in Salzkotten können sich alle ab 16 Jahren ohne Termin impfen lassen – mit Biontech (zugelassen ab 16) oder mit Moderna (zugelassen ab 18). Die Sälzerhalle ist am am Sonntag, 18. Juli, von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr geöffnet.
- Impfungen ohne Termin sind auch in der Eggelandhalle Altenbeken möglich: für alle ab 16 Jahren am Sonntag, 18. Juli, von 14 bis 18 Uhr. Angeboten wird Biontech.
Inzidenzwerte im Kreis Paderborn und Schwellenwerte im Bund und in NRW
Angesichts der niedrigen Coronazahlen hat Nordrhein-Westfalen einen großen Schritt in Richtung Normalität gewagt: Auch Disco, Kirmes und Volksfeste sind mit kleinen Auflagen wieder möglich. In vielen Bereichen fallen zudem Kontaktbeschränkungen, Masken- und Nachverfolgungspflichten – aber nicht überall. Möglich macht das eine neue „Inzidenzstufe Null“ in der aktualisierten NRW-Coronaschutzverordnung, die ab dem 9. Juli und bis zum 5. August gültig ist. Die Verordnung (PDF auf der Website des Landes) enthält nun vier Stufen von Inzidenzwerten, die unterschiedliche Öffnungsschritte und Schutzmaßnahmen für die Kommunen vorsehen: Stufe 0 (Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10), Stufe 1 (10 bis 35), Stufe 2 (35 bis 50) und Stufe 3 (über 50).
Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Die offiziellen Werte sind ausschlaggebend, wenn es um die Reduzierung und Verschärfung von Schutzmaßnahmen geht. Maßgeblich sind (auch für die NRW-Coronaschutzverordnung) die Inzidenzwerte, die das RKI in einer Tabellendatei auf dieser Website veröffentlicht: https://www.rki.de/inzidenzen. Hier folgen die vergangenen acht Werte für den Kreis Paderborn: 7,8 (Sonntag) – 6,8 – 7,1 – 7,5 – 4,9 – 4,2 – 5,5 – 5,5 (Sonntag). Dabei handelt es sich jeweils um die tagesaktuell gemeldeten Werte, die nicht zu verwechseln sind mit denen nach Meldedatum beim LZG. Diese steigen durch Nachmeldungen rückwirkend. Sie sind hier auf der Website des Landeszentrums aufgelistet und dort über folgende Einstellungen zu finden: „Paderborn > Verlauf > alle Fälle > 7 Tage > pro 100.000“.
Das NRW-Gesundheitsministerium veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum und die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw. Die dort gemachten Angaben sind rechtsverbindlich.
Inzidenzwert: Blick in die Nachbarkreise
Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Sonntag, 18. Juli, bei 11,8 (Vortag: 10,9) und in Deutschland bei 10 (9,4). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 11,8 (11,2) – Hochsauerlandkreis 5 (5,8) – Höxter 15,0 (12,8) – Lippe 8,6 (8,9) – Soest 9,3 (10,3).
Inzidenzwert: Kommunen im Kreis Paderborn
Der Kreis Paderborn veröffentlicht auf seiner Website (hier geht es direkt zum Dashboard) für die Städte und Gemeinden „kreiseigene Inzidenzwerte, die auf unseren veröffentlichten und berechneten Zahlen beruhen“ (Stand: Freitag, 16. Juli, 11 Uhr):
Altenbeken 11 (Donnerstag: 11) – Bad Lippspringe 0 (0) – Bad Wünnenberg 8,2 (8,2) – Borchen 14,9 (14,9) – Büren 32,5 (27,9) – Delbrück 9,4 (6,3) – Hövelhof 0 (0) – Lichtenau 0 (0) – Paderborn 5,3 (4) – Salzkotten 8 (12).
Auf dem Dashboard gibt der Kreis unter dem Reiter „Copyright“ Erläuterungen zur Sieben-Tages-Inzidenz (siehe dazu auch unten „Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug“).
Impfzahlen
Laut Impfbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat es im Kreis Paderborn bis einschließlich Donnerstag, 15. Juli, folgende Impfungen gegeben:
– in den Arztpraxen: 85.480 (Mittwoch: 85.152) Erstimpfungen, 53.751 (52.235) Folgeimpfungen, 60.353 (58.831) vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)
– im Kreis-Impfzentrum in der Salzkottener Sälzerhalle: 69.044 (68.817) Erstimpfungen, 60.047 (59.963) Folgeimpfungen, 60.674 (60.463) vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)
– mobile Teams: 12.253 (12.253) Erstimpfungen, 10.740 (10.740) Folgeimpfungen, 11.095 (11.095) vollständig geimpft (Folgeimpfungen + „Johnson & Johnson“-Impfungen)
Zudem impfen noch Krankenhäuser und Betriebsärzte.
www.corona-kvwl.de/impfbericht
Dashboard des Kreises Paderborn zu Corona-Impfungen
Hintergrund
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19: www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem eine Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen und eine Schnelltest-Seite inklusive Teststellen www.kreis-paderborn.de/schnelltest erstellt.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Unter der Rufnummer 116117 werden Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung beantwortet – kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr.
Hier informiert die Bundesregierung zum Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung.
Und hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Ein Überblick der aktuellen Regelungen findet sich hier: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. Hier geht es direkt zur aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung (gültig ab 9. Juli; PDF). Darin:
I. Allgemeiner Teil – §1: Zielsetzung, Anwendungsbereich
4: „Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Abweichend davon erfolgt die Zuordnung beim Übergang von der Inzidenzstufe 0 zur Inzidenzstufe 1 erst, wenn der Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird; nur wenn ein nicht lokal begrenzter und dynamischer Anstieg vorliegt, kann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales diese Frist mit gesonderter Begründung auf bis zu drei Tage verkürzen. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.“
Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Erläuterung des LZG zur Inzidenz: „In die 7-Tage-Inzidenz geht die Anzahl aller Fälle ein, deren Meldedatum innerhalb der vergangenen 7 Tage vor dem Berichtszeitpunkt fällt. Bei der Eingabe von Fällen in das Infektionsmeldesystem wird jedem Falldatensatz ein Meldedatum zugewiesen. Dabei handelt es sich um dasjenige Datum, an dem das zuständige Gesundheitsamt erstmalig von dem betreffenden Fall Kenntnis erhalten hat.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
Kreis Paderborn: „Die Sieben-Tages-Inzidenz ... ist ein wichtiger Indikator für den Stand und die Entwicklung der Pandemie. Laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist der Inzidenzwert, der täglich vom Landeszentrum für Gesundheit (LZG) für die Kreise und kreisfreien Städte veröffentlicht wird, maßgeblich für eine Verschärfung bzw. Lockerung der Schutzmaßnahmen. Deshalb veröffentlichen wir als Inzidenzwert für den gesamten Kreis den vom LZG ausgewiesenen Wert. Für die Städte und Gemeinden veröffentlichen wir kreiseigene Inzidenzwerte, die auf unseren veröffentlichten und berechneten Zahlen beruhen. ... Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden. So meldet der Kreis Paderborn Personen mit einem positiven Schnelltest (POC-Test) als Infektionsfall und veröffentlicht diese, noch bevor er durch einen PCR-Test bestätigt wurde. Das LZG veröffentlicht hingegen gemäß den bundesweiten RKI-Vorgaben Infektionsfälle mit einem positiven PCR-Test. Alle Beteiligten sind grundsätzlich bemüht, diese Abweichungen möglichst gering zu halten. Sie sind aber teils aufgrund der Abläufe im Meldeprozess, teils aber auch aus den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der verschiedenen Ebenen nie gänzlich vermeidbar.“ Quelle: Kreis Paderborn (Reiter „Copyright“)
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