Bund der Steuerzahler rät zu Forderung an die jeweilige Kommune – Ein Trick kann auch jetzt noch helfen
Kanal-Urteil: So gibt‘s Geld zurück
Düsseldorf/Bielefeld
Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat ein Grundsatzurteil zu den Kanalgebühren gesprochen. Für die Zukunft müssen viele Kommunen nun die Abgaben senken. Doch was ist mit den alten Abrechnungen? Auch da ist noch etwas zu machen, wissen Experten.
Eigentlich ging es im Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster nur um einen Bürger, der die Abwassergebühren in der Revierstadt Oer-Erkenschwick für zu hoch hielt. Doch die Richter gaben dem Mann in dem Musterverfahren recht und nannten die gesamte Kalkulation der Stadt rechtswidrig (Aktenzeichen: 9 A 1019/20). Das hat nun weitreichende Folgen, wie Harald Schledorn, Gebührenreferent beim Bund der Steuerzahler NRW, betont: „Das OVG-Urteil trifft Millionen Bürger in NRW. Das Gericht hat beanstandet, dass Oer-Erkenschwick einen zu hohen Zinssatz bei der kalkulatorischen Verzinsung angesetzt hat.“ Es dürften in diesem Fall maximal 2,42 Prozent sein. Kalkulatorische Zinsen dürfen berechnet werden, weil die Kommunen Geld in den Bau von Kanälen und Kläranlagen stecken, das sie – theoretisch – auch anderweitig gegen eine Verzinsung anlegen könnten.