Indizienprozess: Schwurgericht in Bielefeld verurteilt Borgholzhausenerin
Wegen Tötung von Seniorin: Nachbarin (54) muss auf unbestimmte Zeit in Psychatrie
Borgholzhausen/Bielefeld (WB/jog/SKü). Bis zum Schluss hat die Angeklagte kein Geständnis abgelegt. Dennoch war die I. große Strafkammer des Landgerichts Bielefeld überzeugt, dass eine 54-jährige Borgholzhausenerin eine 86-jährige Nachbarin mit zahlreichen Messerstichen getötet hat. Das Schwurgericht hat am Donnerstag die 54-Jährige zu einer Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus verurteilt.
Der Prozess gegen die 54-Jährige, der von Beginn an auf eine mögliche dauerhafte Unterbringung abzielte, war in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gelaufen. Das galt auch für die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Erst bei der Urteilsverkündigung kamen Details öffentlich zur Sprache.
Gericht stellt paranoiden Verfolgungswahn fest
Das Gericht stellte bei der Angeklagten einen paranoiden Verfolgungswahn fest. Zum Schutze der Allgemeinheit erfolge die Unterbringung in psychatrischen Krankenhaus auf unbestimmte Zeit. Obwohl das Gericht die Frau als nicht schuldfähig einstufte, zeigte es sich aufgrund der Beweislage überzeugt, dass die Angeklagte die 86-jährige Seniorin mit zahlreichen Messerstichen getötet hatte.
54-Jährige hatte selbst die Polizei alarmiert
Die Tat geschah am Freitag, 7. Juni , (unmittelbar vor den Pfingstfeiertagen) in der Wohnung der 86-Jährigen. Die Seniorin bewohnte alleine eine Parterrewohnung in dem Borgholzhausener Seniorenwohnpark Uekenbrink. Die Angeklagte bewohnte mit ihrem Ehemann eine Wohnung im Dachgeschoss des gleichen Hauses. Die 54-Jährige hatte selbst die Polizei alarmiert und gab an, sich Sorgen um die Seniorin gemacht zu haben.
Angeklagte änderte mehrfach ihre Versionen
Vom Gericht wurden die Aussagen der Angeklagten als nicht glaubwürdig eingestuft. Das Gericht verwies auf zahlreiche Spuren und Beweise . Zudem habe die Angeklagte mehrfach die Versionen ihres Verhaltens geändert und den jeweiligen Spuren angepasst.
In dem psychatrischen Krankenhaus ist eine Therapie vorgesehen. Auch sind regelmäßige gutachterliche Überprüfungen geplant. Das Urteil zur Unterbringung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist laut Gericht nur vor dem Bundesgerichtshof möglich.
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