Kreis Gütersloh verschärft Einschränkungen: Corona-Krisenstab tagt drei Stunden - Inzidenzwert NRW-weit auf Platz 2 - sechs weitere Tote - Impfstart in Versmold
Ausgangssperre auch an Silvester
Gütersloh (WB/du)
Nach den Kreisen Lippe, Minden-Lübbecke und Herford hat am Sonntag auch der Kreis Gütersloh seine Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. So ist von Montag an eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr geplant.
Der Kreis Gütersloh liegt NRW-Weit mit der Sieben-Tage-Inzidenz von 222,8 auf Platz zwei hinter Herne (246,1). Platz 3 belegt Minden-Lübbecke (214,2), Platz 8 Herford mit 199,5.
Drei Stunden hatte am Sonntagnachmittag der Krisenstab des Kreises getagt.
Die Allgemeinverfügung sieht weitere Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie vor. Sie gilt ab Montag, 12 Uhr, zunächst bis 10. Januar.
Der Maßnahmen-Katalog umfasst sechs Punkte:
1. Private Zusammenkünfte werden beschränkt auf die Personenzahl, die bisher auch für den öffentlichen Raum gilt. Das heißt, es dürfen sich maximal zwei Hausstände mit maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht gezählt.
2. Während einer nächtlichen Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr morgens darf man seine Wohnung/Haus nur aus gewichtigen Gründen verlassen. Zu diesen Ausnahmen zählen unaufschiebbare Inanspruchnahme medizinischer oder veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Begleitung Sterbender, Handlungen zur Versorgung von Tieren oder ähnliche gewichtige und unabweisbare Gründe.
Die Ausgangssperre diene dem Verhindern von geselligen Zusammenkünften im privaten Raum am Abend, heißt es in der Pressemitteilung. Silvester gibt es keine Ausnahmen.
3. In Senioreneinrichtungen sowie in Einrichtungen für Behinderte und vergleichbaren Einrichtungen sowie Asylbewerberheimen, Obdachlosenunterkünften und ähnlichen Einrichtungen musst eine FFP2-Maske oder KN95-Maske getragen werden. Bei Tätigkeiten, die isoliert von anderen Personen erfolgen, kann die Maske abgelegt werden. Auch in den Arbeitspausen besteht die Maskentragepflicht.
4. Bei der Arbeit in geschlossenen Räumen muss grundsätzlich eine Alltagsmaske getragen werden, wenn der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Ausnahme: Wenn es sich um Personen handelt, die demselben Haushalt angehören. Wenn ein dauerhafter Abstand von zwei Metern besteht und regelmäßiges Stoßlüften möglich sind, kann auf eine Maske verzichtet werden.
5. In Fahrgemeinschaften müssen FFP2- oder KN95-Masken getragen werden, wenn es sich um Personen aus verschiedenen Haushalten handelt. Ausnahmen gelten lediglich für Fahrzeugführende, die eine Brille tragen, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und für Kinder bis 14 Jahre. Alle Kinder ab dem Schuleintritt müssen in Fahrgemeinschaften Alltagsmasken tragen.
6. An die Kirchen und Religionsgemeinschaften im Kreis Gütersloh wird appelliert, bis zum 10. Januar 2021 keine Gottesdienste und ähnliche religiöse Zusammenkünfte in Präsenz durchzuführen. Falls solche Treffen nicht vermieden werden können, sollten sie höchstens 45 Minuten dauern. Außerdem sollten Abstände eingehalten konkrete Lüftungskonzepte vorgelegt werden.
Die Allgemeinverfügung ist in Abstimmung mit den Bürgermeistern der 13 Kommunen verabschiedet worden. „Uns blieb keine andere Wahl mehr, um die Bevölkerung zu schützen. Die Zahlen sind bis Weihnachten stark gestiegen, sodass wir handeln mussten“, erklärt Landrat Sven-Georg Adenauer. Bereits an Heiligabend hatte es dazu erste Abstimmungen mit dem NRW-Gesundheitsministerium gegeben, seitdem wurde der Entwurf der Allgemeinverfügung noch überarbeitet. Der Tatsache, dass die Inzidenzen über die Feiertage gesunken seien, dürfe man in diesem Fall keine Beachtung schenken, so Adenauer. Die Zahlen seien wenig aussagekräftig, da über Weihnachten sehr wenig getestet worden sei. Adenauer: „Wir sind uns bewusst, dass wir in Grundrechte eingreifen. Das ist aber derzeit nicht vermeidbar.“
Hier geht es direkt zum Wortlaut der Allgemeinverfügung (PDF).
Im Kreis Gütersloh waren zum Stand 27. Dezember, 0 Uhr, 10.165 (Vortag: 10.138) laborbestätigte Coronainfektionen erfasst. Dies sind kumulierte Zahlen seit Anbeginn der Pandemie. Davon gelten 8780 (8587) Personen als genesen und 1273 (1445) als noch infiziert.
Die Covid-19-Fälle der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner betragen für den Kreis Gütersloh laut RKI am 27. Dezember 222,8 (249,6). Dieser Wert ist allerdings wenig aussagekräftig, da über die Feiertage kaum getestet worden ist. Von den 1273 noch infizierten Personen befinden sich 1129 in häuslicher Isolation.
Laut Auskunft der vier Krankenhäuser werden derzeit 144 Patienten (138) stationär behandelt. Davon müssen 17 Personen (16) intensivmedizinisch versorgt werden, neun von ihnen (10) werden beatmet. Es hat sechs weitere Todesfälle gegeben. Verstorben sind eine über 40-jährige Person (Verl), eine über 60-jährige Person (Gütersloh) und vier über 80-jährige Personen (Gütersloh, Harsewinkel, Verl, Versmold). Seit Beginn der Pandemie sind 112 Personen (106) im Kreis Gütersloh an oder mit Covid-19 verstorben.
Unterdessen ist auch im Kreis Gütersloh die Covid-19-Schutzimpfung am Sonntag gestartet: Los ging es in einer Versmolder Senioreneinrichtung. Dort impften mehrere Ärzte unter anderem 90 Bewohner sowie 60 Mitarbeiter. Am frühen Nachmittag gegen 15 Uhr war die erste Impfaktion im Kreis beendet. Die Ärzte stammen aus der Praxis, die die Senioreneinrichtung auch medizinisch betreut. Der Leiter des Arztzentrums zeigte sich hoch erfreut über die Quote der Impfwilligen, die bei rund 90 Prozent lag.
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