Neue gesetzliche Vorgabe löst lebhafte Debatte in der Stadt aus
Bons landen im Körbchen
Gütersloh (WB). Die seit dem 1. Januar geltende Bon-Pflicht sorgt vor allem in Bäckereien und Metzgereien in der Stadt für volle Körbe: Kaum ein Kunde will ihn mitnehmen, den kleinen, weißen Zahlungsbeleg. Stattdessen landen die Ausdrucke sofort in bereitgestellten Körben, müssen später entsorgt werden.
Kassen können manipuliert werden, Umsätze verschwinden so: Dem Staat entgehen auf diese Weise nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs pro Jahr zehn Milliarden Euro an Steuern. Mit dem neuen Gesetz soll das verhindert werden. Es schreibt daher Bons vor, wo Registrierkassen im Einsatz sind. Auch sollen Finanzbeamte jederzeit unangemeldet die Software dieser Kassen auslesen und kontrollieren dürfen.
Glasenapp muss seine Kassen nachrüsten
Wie kommt das bei Bürgern, Beschäftigten und Unternehmern an? „Ich halte diese Bon-Pflicht für unsinnig, weil die benutzten Kassen schon vorher sehr sicher waren“, meint Axel Glasenapp (56) als Obermeister der Gütersloher Bäcker-Innung. Den Beschäftigten im oftmals hektischen Alltag an der Backtheke sei es lästig, jedes Mal einen Bon auszudrucken, und „die Kunden wollen ihn nicht“, berichtet der Isselhorster Unternehmer, der im Stadtgebiet acht Filialen mit insgesamt 75 Beschäftigten führt.
Die Bon-Pflicht sei zusätzlicher, bürokratischer Aufwand und konterkariere Bestrebungen zum Umweltschutz wie den neuen, grünen Mehrwegbecher, führt Glasenapp weiter aus. Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes müsse er überdies seine derzeit sieben Jahre alten Kassen bis 2022 modernisieren. Glasenapp rechnet dabei mit einem Investitionsaufwand von bis zu 50.000 Euro.
Kundin Karin Hanneforth (81), die am Freitag in der Bäckerei Reker an der Münsterstraße ein frisches Brot kaufte, hält nicht viel von der neuen Vorgabe: „Die Bon-Pflicht ist doch Quatsch“, meint die Seniorin, die in erster Linie das Abfall-Problem bei den vielen ausgedruckten Bons sieht. So dürfe das spezielle Thermo-Papier aus den Kassen noch nicht mal im Altpapier entsorgt werden, zeigt sich die 81-Jährige gut informiert.
Finanzbeamte können jederzeit vorbeikommen
Auf Seiten des Gesetzgebers steht hingegen Bernhard Spexard. Der 69-jährige, frühere Bankkaufmann: „Die Bon-Pflicht hat ihren Sinn, da durch nicht registrierte Bargeldumsätze dem Staat, und somit der Allgemeinheit, hohe Steuereinnahmen vorenthalten wurden. Es ist da immer viel betrogen worden“, sagt der Gütersloher, was zukünftig nicht mehr so einfach sei.
Die Bäckerei Reker bietet übrigens eine „smarte“ Alternative zum ausgedruckten Bon: Über einen auf der Kasse sichtbaren QR-Code können Kunden ihren Beleg direkt aufs Handy erhalten. Sie müssen mit ihrem Smartphone den Code abfotografieren oder scannen – das wars.
Wer keine elektronische Kasse – beispielsweise Kleinbetriebe wie Imbissbuden, Schausteller oder Marktstände – nutze, könne weitermachen wie bisher, erläutert Philip Stromberg von der Oberfinanzdirektion aus Münster.
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