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Gütersloh

Bürgermeister steht zur Abschiebung

Gütersloh (gl) - Bürgermeister Norbert Morkes (BfGT) will sich nicht für eine Rückkehr der im Mai vorigen Jahres nach Serbien abgeschobenen Familie Kurtesi nach Deutschland einsetzen. In einem Brief an den Unterstützer Professor Dr. Michael Löhr dankt er zwar für dessen Einsatz für die Familie.

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Bürgermeister Norbert Morkes steht zur Entscheidung, nach der die Familie Kurtesi im Mai 2020 nach Serbien abgeschoben worden ist.

Er sei aber zu dem Ergebnis gekommen, „dass die damalige Entscheidung begründet getroffen wurde. Ihr lagen 22 ablehnende Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen zugrunde, in denen auch die Behinderung eines der Kinder geprüft und als Abschiebehindernis ausgeschlossen wurde.“

Er stimme Löhr insofern zu, schreibt Norbert Morkes weiter, „als die Bilder der aktuellen Unterkunft der Familie Kurtesi nicht den aus Deutschland gewohnten Verhältnissen entsprechen. Wenn wir als Kommune eine Abschiebung vornehmen müssen, werden wir niemals die gleichen Lebensverhältnisse zusichern können, die wir – selbst unter eingeschränkten Voraussetzungen – in Deutschland bieten. Das gilt für den größten Teil derjenigen, die hier in der Hoffnung auf ein besseres Leben einreisen und denen wir aufgrund einer Nicht-Anerkennung ihres Asylantrags eine Absage erteilen müssen.“

Dieses Dilemma werde sich im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht auflösen lassen. Wie die Gerichte, so stützten sich auch die Ausländerbehörden für die Beurteilung der Lebenssituation, der medizinischen und sozialen Versorgung auf Berichte des Auswärtigen Amts sowie der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und verließen sich darauf. Ob und warum etwa die für Serbien beschriebene automatische staatliche Krankenversicherung im vorliegenden Fall nicht zum Tragen komme, „können wir von hier aus leider nicht beantworten“.

Wie im Merkblatt der IOM beschrieben, sei etwa das aktive Einreichen notwendiger Dokumente Voraussetzung für die Aufnahme in eine Krankenversicherung. Morkes: „Darauf ist die Familie Kurtesi nach Auskunft der Mitarbeiter unserer Ausländerbehörde hingewiesen worden.“ Er, Morkes, habe nach Recherchen feststellen können, Familie Kurtesi seien keine falschen Versprechungen gemacht worden: „Soweit dies möglich war, wurde die Ankunft in Serbien mit den dortigen Behörden abgestimmt.“

Volker Richter: „Solidarität mit der Familie leisten“

Zur aktuellen Situation äußerte sich am Dienstag sich Volker Richter, Vorsitzender der SPD-Fraktion. Er erklärt in einer Mitteilung, die aktuellen Berichte über die Lebenssituation der Familie Kurtesi in Serbien seien nicht überraschend. Die Verwaltung der Stadt Gütersloh, und dort vorrangig der damalige Bürgermeister Henning Schulz sowie die erste Beigeordnete Christine Lang, hätten sich blauäugig und vertrauensselig auf Zusagen der serbischen Behörden verlassen. Bereits im Mai vergangenen Jahres sei von vielen Personen eindringlich darauf hingewiesen worden, dass diesen Zusagen kein großer Glauben geschenkt werden dürfe. Diese Mahnungen und Warnungen habe die Verwaltungsspitze in den Wind geschlagen. Garantien für die Versprechen aus Serbien habe die Verwaltung offenbar nicht eingefordert. Die Folgen müssten jetzt die Familie und vor allem die Kinder ertragen.

„Mich macht das fassungslos und wütend“, so Richter. Er habe schon als Bürgermeisterkandidat die Verwaltungsspitze aufgefordert, ihre Entscheidung über die Abschiebung gerade im Sinne des Kindeswohls zu überdenken und Spielräume zu nutzen. Jetzt sei es zwingend notwendig, dass die Verwaltung ihre Entscheidung korrigiere. Und zwar unverzüglich.

Aus dem Desaster um die Familie Kurtesi gelte es, für die Zukunft die richtigen Schlüsse zu ziehen. Mit Bürgermeister Norbert Morkes (BfGT) habe er sich bereits direkt nach Bekanntwerden der Notlage der Familie in Verbindung gesetzt. „Hier ist eine Familie mit besonderen Problemlagen, insbesondere dem behinderten Kind, abgeschoben worden. Deshalb habe ich damals gesagt: Wir können und sollten uns in diesem Fall Solidarität mit der Familie leisten und aus humanitären Gründen ein Bleiberecht einräumen“, so Richter. Das gelte weiterhin. Menschen abzuschieben in Not und Armut, in prekäre Wohnverhältnisse, ohne Krankenversicherung und finanzielle Existenzgrundlage passe nicht in sein Weltbild.

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