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Gütersloh

Gütersloh: Stufenverfahren für Betreuung in Kita und OGS

Gütersloh (gl)

Mit einem Stufenverfahren will die Stadt Gütersloh die Betreuung in den Kitas und im Offenen Ganztag aufrecht erhalten. 

So umfassend wie möglich sollen die Betreuungsangebote der Kitas und des Offenen Ganztags (OGS) an den Schulen in Gütersloh erhalten bleiben, auch wenn immer mehr Kinder und Erzieher positiv auf Corona getestet werden. Um dies zu schaffen, hat die Stadt mit den OGS-Trägern nun ein Stufenverfahren entwickelt.

Gütersloh (gl) - Denn die Omikron-Welle hat die Betreuungsangebote dieser Einrichtungen erreicht. Die Anzahl der positiv getesteten Kinder und Beschäftigten nehme drastisch zu, berichtet die Stadt in einer Mitteilung.

Weitere Personalausfälle befürchtet

In den kommenden Wochen würden weitere Personalausfälle erwartet. Um vorbereitet zu sein, hat die Stadt mit den OGS-Trägern ein einheitliches Stufenverfahren abgestimmt, in dem notwendige Einschränkungen und eventuelle Schließungen geregelt sind. 

„Das Ziel ist es, das größtmögliche Betreuungsangebot aufrecht zu erhalten“, heißt es. Auch in den städtischen Kindertageseinrichtungen soll dieses Verfahren angewandt werden, da die Herausforderungen nahezu identisch seien. Mit den anderen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Gütersloh werde es kurzfristig eine Abstimmung dazu geben, heißt es in der Mitteilung. 

Das Stufenverfahren beginnt demnach mit einem Appell an die Eltern: Wenn die Situation eintritt, dass nicht mehr genügend Betreuungspersonal zur Verfügung steht, ruft die Stadt die Eltern dazu auf, wenn möglich die Kinder früher abzuholen oder tageweise zu Hause zu betreuen. 

„Herausforderungen der Pandemie stellen“

„In der Vergangenheit hat bei den Eltern eine große Bereitschaft dazu bestanden. In dieser Situation ist es wichtig, sich gemeinsam den Herausforderungen der Pandemie zu stellen und im Dialog zu bleiben“, sagt Henning Matthes, Beigeordneter bei der Stadt Gütersloh für den Geschäftsbereich Familie, Jugend, Schule, Soziales und Sport. 

Sofern die Personalausfälle es erforderlich machen, soll demnach in der nächsten Stufe eine Eingrenzung der Betreuungszeiten durch den jeweiligen Träger der Schule oder Kita erfolgen. Sollten diese Einschränkungen ebenfalls nicht ausreichen, erfolgt laut der Verwaltung eine Priorisierung, welche Kinder an den Betreuungsangeboten teilnehmen könnten. 

Jobs in kritischer Infrastruktur sind Argument

Als Kriterium gelte unter anderem die Erwerbstätigkeit der Eltern. „Letztlich werden die reduzierten Betreuungskapazitäten den Kindern zur Verfügung gestellt, deren Eltern in sogenannter kritischer Infrastruktur arbeiten“, teilt die Stadt mit. Die Träger und Leitungen informieren die Eltern möglichst frühzeitig über die Entscheidungen. „Allerdings wird es sich nicht vermeiden lassen, dass Betreuungsangebote kurzfristig eingeschränkt werden müssen“, sagt Mattes. 

„Es fehlt an Vorgaben vom Land“

Außer den gesetzlichen Vorgaben, die es einzuhalten gelte, bestehe auch eine Verantwortung der Träger gegenüber den Kindern und den Beschäftigten in den Betreuungsangeboten. „Es fehlt an Vorgaben des Landes NRW, so dass wir vor Ort Regelungen treffen müssen. Eigentlich hatten wir vom Land erwartet, dass es sich zum Umgang mit Personalausfällen in den Betreuungsangeboten positioniert. Dies ist bis dato nicht passiert, aber die Personalausfälle sind jetzt da und wir müssen jetzt einen Umgang damit finden“, betont Matthes.

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