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Gütersloh

Heimfahrt während der Ausgangssperre

Kreis Gütersloh (sib) - Kaum wird die Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh erlassen, schon gibt es eine überarbeitete Version. Ab Dienstag, 0 Uhr, gilt die aktualisierte Variante der Anti-Corona-Maßnahme. Darin werden unter anderem Ausnahmen für die Ausgangssperre konkretisiert.

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„Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist zwischen 22 und 5 Uhr nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe erlaubt“, heißt es jetzt. Vorher war ausschließlich die Rede von der eigenen Wohnung.

Ausnahmen für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen

Die Rückkehr von einem erlaubten Treffen außerhalb zur eigenen Wohnung sei ein triftiger Grund, zu Zeiten der Ausgangssperre unterwegs zu sein, konkretisiert der Kreis. Demnach ist es rechtens, von einem Treffen, das vor 22 Uhr begonnen und erst danach sein Ende gefunden hat, nachts nach Hause zu fahren.

Punkt drei der Allgemeinverfügung sieht vor, dass Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen, in der ambulanten Pflege sowie in Krankenhäusern Masken mindestens der Stufe FFP2 zu tragen haben. Die Wohn- und Teilhabebehörde könne von dieser Regel allerdings Ausnahmen erlassen, um die Versorgung von Patienten und Hilfsbedürftigen generell sicherzustellen. Dieser Passus ist neu.

Abstand am Arbeitsplatz verringert

Statt zwei Metern müssen am Arbeitsplatz jetzt nur noch 1,5 Meter Abstand unter den Mitarbeitern eingehalten werden. „Weiterhin wurde klargestellt, dass weitergehende arbeitsschutzrechtliche Vorgaben, betriebliche Infektionsschutzkonzepte sowie konkrete behördliche Anordnungen von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt sind und im Zweifelsfall vorgehen“, heißt es seitens des Kreises Gütersloh.

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