Gütersloh
Maskenpflicht in der gesamten Innenstadt
Gütersloh (gl) - Nicht nur in der Fußgängerzone: Ab Freitag, 4. Dezember, gilt im unmittelbaren Innenstadtbereich von Gütersloh die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum. Die Stadt hat ein Allgemeinverfügung erlassen, die zunächst bis zum 8. Januar 2021 Gültigkeit hat.
Der Bereich, in dem die Alltagsmaske getragen werden muss, wird von folgenden Straßen begrenzt: Schul-, Strenger-, Kaiser-, Köker-, Berliner Straße, Blessenstätte, Feld-, König und Moltkestraße einschließlich der genannten Straßen selbst. Zahlreiche großformatige Schilder, die gerade angefertigt werden, werden auf die Maskenpflicht hinweisen.
Die Maskenpflicht besteht laut Mitteilung der Stadt täglich zwischen 8 und 20 Uhr für jeden, der sich im Geltungsbereich aufhält - also auch für Radfahrer. Ausgenommen von der Tragepflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt, Mitarbeitende von Rettungsdienst, Feuerwehr, Sicherheitsbehörden und Katastrophenschutz sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können. Diese haben ein ärztliches Zeugnis bei sich zu führen und auf Aufforderung vorzulegen.
„Diese Maßnahme dient dem Schutz von uns allen“, betont Bürgermeister Norbert Morkes (BfGT) in der Mitteilung. „Leider verzeichnen wir in Gütersloh weiterhin täglich neue Infektionen mit dem Corona-Virus. Nun hat die Vorweihnachtszeit begonnen, phasenweise sind viele Menschen gleichzeitig in der Fußgängerzone und in den angrenzenden Straßen unterwegs. Da ist es zeitweise nicht möglich, sich mit genügend Abstand aus dem Weg zu gehen. Wenn wir alle unsere Alltagsmaske tragen, schützen wir uns letztlich alle gegenseitig.“
Und, so ergänzt der Bürgermeister: „Das Einkaufen bei unseren Einzelhändlern hier in Gütersloh wird dadurch noch sicherer.“ Zumal es infolge der vom Land NRW verschärften Einlassbeschränkungen für Geschäfte hier und da zu Warteschlangen vor den Türen kommen könne.
Mit der Anordnung einer Maskenpflicht im Innenstadtbereich, die in anderen Städten in der Region schon länger gilt, reagiert die Stadtverwaltung auch auf entsprechende Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist dem Amtsblatt auf der städtischen Internetseite (www.guetersloh.de) zu entnehmen.
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