Vergewaltigungs-Prozess mit neun Beschuldigten aus Harsewinkel
Nebenklage akzeptiert die Freisprüche
Gütersloh (WB). Im Fall der ursprünglich angeklagten Vergewaltigung einer 14-Jährigen durch neun jugendliche Migranten in Harsewinkel im Herbst 2017 ist das Urteil rechtskräftig: Das bestätigte am Dienstag Guiskard Eisenberg als Sprecher des Bielefelder Landgerichts auf WESTFALEN-BLATT-Anfrage.
Demnach haben weder Gabriele Martens (Rheda-Wiedenbrück) als Vertreterin des mutmaßlichen Opfers, einer jetzt 16 Jahre alten Jugendlichen aus Gütersloh, noch die Bielefelder Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen den Quasi-Freispruch aller Beschuldigten eingelegt.
Mutmaßliches Opfer verwickelte sich in Widersprüche
Den jungen Männern und Heranwachsenden im Alter zwischen 14 und 21 Jahren war vorgeworfen worden, das Mädchen unter dem Vorwand einer Geburtstagsparty in einen Keller nach Harsewinkel gelockt zu haben, um es dort mit Alkohol abzufüllen und es anschließend gemeinschaftlich zu vergewaltigen. Auch sollten die Taten mit Handys gefilmt und an Dritte verschickt worden sein.
In dem vier Monate laufenden Prozess vor der Jugendschutzkammer zeigte sich jedoch, dass das Mädchen nach Aussage der Vorsitzenden Richterin „klar die Unwahrheit“ gesagt habe. Zwei der Beschuldigten müssen sich lediglich einer Gesprächstherapie stellen, die übrigen gingen völlig straffrei aus.
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