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Die Sitzung war angesetzt worden vor dem Hintergrund der Sanierung des Evangelisch Stiftischen Gymnasiums . Der Betrieb der öffentlichen Schule, die in Trägerschaft eines Kuratoriums steht, wird paritätisch durch die Stadt Gütersloh und ...

Sondersitzung des Gütersloher Stadtrats zum ESG entfällt

Die Sitzung war a...

Aufatmen im Gütersloher Rathaus: Signale aus Düsseldorf zum ESG lassen erste Auftragsvergaben für die Sanierung zu.

Gütersloh (gl). Die kurzfristig für Freitag, 26. Mai, anberaumte außerplanmäßige Sitzung des Gütersloher Stadtrats entfällt. Es besteht kein Beschlussbedarf, teilt Stadtsprecherin Annette Blumenstein mit.

Die Sitzung war angesetzt worden vor dem Hintergrund der Sanierung des Evangelisch Stiftischen Gymnasiums (ESG). Der Betrieb der öffentlichen Schule, die in Trägerschaft eines Kuratoriums steht, wird paritätisch durch die Stadt Gütersloh und durch das Land NRW finanziert. Am 24. März dieses Jahres beschloss der Stadtrat, für eine zeitnahe Erweiterung und Sanierung des ESG mit veranschlagten Gesamtkosten von 30,5 Millionen Euro (Bau- und Sanierungsmaßnahmen) städtischerseits 15,25 Millionen Euro bereitzustellen. 

Erste Zuschlagsfristen laufen aus

„Die Erwartung war und ist, dass das Land seinerseits dieselbe Summe zur Verfügung stellt“, erläutert Blumenstein. Der Ratsbeschluss sei unter dem Vorbehalt gefasst worden, dass das Land vor einer Vergabe von Bauaufträgen eine schriftliche Zusage zur Mitfinanzierung gebe oder eine schriftliche Erklärung, dass es sich bei einer vorgezogenen Auftragsvergabe durch die Stadt nicht um einen förderschädlichen Maßnahmenbeginn handele. 

Die ersten Zuschlagsfristen für bereits ausgeschriebene Bauaufträge laufen in den nächsten Tagen aus. „Um gegebenenfalls den Weg für einen Baubeginn auch ohne Erklärung des Landes freizumachen, wäre daher eine außerplanmäßige Sitzung des Rates mit Beschlussfassung notwendig gewesen“, so Blumenstein weiter. Dieses sei aktuell nicht mehr erforderlich. 

Anpassung nicht mehr erforderlich

Zwar habe das Land bislang keine schriftliche Zusage zur Mitfinanzierung gegeben. Doch seien das Raumprogramm für Erweiterung und Sanierung genehmigt sowie Voraussetzungen für einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn konkretisiert worden. Diese Voraussetzungen würden durch das Kuratorium zeitnah erfüllt, so dass einem förderunschädlichen Baubeginn dann nichts mehr im Wege stehe. Der Ratsbeschluss vom 24. März müsse demnach nicht angepasst werden.

Die Stadt Gütersloh stellt dem Kuratorium des Evangelisch Stiftischen Gymnasiums 15,25 Millionen Euro sowie im Vorgriff auf die beantragte Förderung durch das Land in gleicher Höhe weitere 15,25 Millionen Euro zur Verfügung, sobald das Land den förderunschädlichen Maßnahmenbeginn bestätigt und damit grünes Licht gibt.

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