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36-Jähriger muss sich vor dem Gütersloher Amtsgericht verantworten – Mit Video

Unfalltod von Popstar Saulic: Prozess beginnt am 27. März

Gütersloh (WB). Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen wird am Freitag, 27. März, im Amtsgericht Gütersloh ein Strafprozess beginnen, bei dem es um den Unfalltod des serbischen Popstars Saban Saulic geht. Angeklagt ist ein jetzt 36 Jahre alter Gütersloher.

Carsten Borgmeier

Fahrtrichtung Dortmund, Blickrichtung Hannover: Mit dem silbernen Mazda fährt der Angeklagte im Februar 2019 auf der Autobahn 2 in Höhe Güterslohs auf einen im Stau stehenden Seat auf. Der serbische Volkssänger Saban Saulic stirbt dabei. Foto: Carsten Borgmeier

Silke Bergstermann, Sprecherin des Amtsgerichts, bestätigte den Termin am Montag auf WESTFALEN-BLATT-Anfrage. Die Nachricht dürfte vor allem viele Menschen im früheren Jugoslawien interessieren, da es sich bei dem 67-jährigen Saulic um einen der beliebtesten Volksmusiker des Balkans handelte. In der Popularität Saulics scheinen auch die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen begründet zu sein: Demnach sollen Angriffe erboster Fans auf den Beschuldigten im Gericht verhindert werden.

Haftbefehl gegen Melde-Auflagen ausgesetzt

Dem Beschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft Bielefeld vorgeworfen, stark betrunken und unter Drogen in den frühen Morgenstunden des 17. Februar 2019 auf der Autobahn 2 bei Gütersloh auf einen am Stauende haltenden Seat aufgefahren zu sein. In diesem Seat saßen der Fahrer sowie Saban Saulic und sein Keyboarder Mirsad Keric (43).

Das Trio war nach einem Auftritt am Vorabend in Bielefeld auf dem Weg zum Flughafen Dortmund, von dort aus wollten die beiden Musiker in die Heimat nach Belgrad zurückfliegen.

Saulic und sein Keyboarder hatten nach Angaben von Rettungskräften nach dem Unfall noch aus dem stark beschädigten Kleinwagen aussteigen können und sollen auch noch ansprechbar gewesen sein. Doch ihre durch den Aufprall des Mazdas verursachten inneren Verletzungen waren so schwerwiegend, dass beide Serben in Bielefelder Krankenhäusern starben.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben schließlich, dass der mutmaßliche Unfallfahrer zum Tatzeitpunkt massiv unter Alkohol und Drogen stand ; ferner soll er in dem Tempo-80-Bereich mit mindestens 160 Stundenkilometern auf den Seat aufgefahren sein, wie Gutachter herausfanden. Durch die Wucht des Aufpralls drehten sich beide Fahrzeuge um 180 Grad. Ihre Kühlerhauben zeigten auf der Fahrbahn nach Dortmund in die entgegengesetzte Richtung.

Bis zu vier Jahre Haft möglich

Fahrlässige Tötung in zwei Fällen, fahrlässige Körperverletzung in einem Fall, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – wegen dieser Delikte muss sich der Angeklagte nach Auskunft von Staatsanwalt Christoph Mackel vom 27. März an vor dem Gütersloher Schöffengericht (Beginn um 9 Uhr, Saal 105) verantworten.

Auch eine Fahrerlaubnis soll bei dem Tatverdächtigen nicht vorgelegen haben.

Da der Gütersloher zum Unfallzeitpunkt im vergangenen Jahr überdies keinen festen Wohnsitz hatte vorweisen können, saß er elf Wochen in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl sei aber derzeit unter Melde-Auflagen außer Vollzug gesetzt, der Mann befinde sich also auf freiem Fuß, wie Silke Bergstermann sagte.

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