1. www.westfalen-blatt.de
  2. >
  3. OWL
  4. >
  5. Halle
  6. >
  7. Storck darf in Halle mehr Wasser entnehmen

  8. >

Untere Wasserbehörde genehmigt höhere Wasserentnahme aus bestehenden Brunnen sowie die Neuerrichtung eines Brunnens

Storck darf in Halle mehr Wasser entnehmen

Halle

Der Süßwarenhersteller Storck erweitert seinen Produktionsstandort in Halle. Deshalb benötigt das Unternehmen mehr Wasser. Dafür liegt nun eine Genehmigung vor.

 Storck erweitert den Produktionsstandort Halle und benötigt deshalb mehr Wasser. Foto: Ulrich Fälker

Das Süßwarenunternehmen Storck hat die Erweiterung seines Produktionsstandortes in Halle genehmigt bekommen. Was noch nicht entschieden war, war die Erweiterung der Wasserförderung bei Storck, die eine Folge von mehr Produktion ist.

Rund zwei Jahre hat das Verfahren inklusive Prüfung gedauert. Jetzt hat Storck in Halle den Bescheid für den Antrag zur Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis von Anfang 2021 erhalten. Damit genehmigt die untere Wasserbehörde des Kreises Gütersloh eine höhere Wasserentnahme aus den bestehenden Brunnen sowie die Neuerrichtung eines weiteren Brunnens.

Die Deckelung für die bestehenden Brunnen, die 2015 von der Bezirksregierung Detmold beschlossen worden war, ist aufgehoben worden. Verbunden ist die Genehmigung mit einem umfangreichen Monitoring, bei dem unter anderem Messstellen errichtet und diese auch dauerhaft überwacht werden. Neu eingeführte Absenkgrenzen verhindern ein Leersaugen des Grundwasserleiters. Anlass für den Antrag der Firma Storck war der steigende Eigenbedarf. Um diesen zu decken, muss mehr Grundwasser aus den Brunnen entnommen werden. Das bedeutet eine Steigerung der Fördermenge von jährlich 450.000 auf 625.000 Kubikmeter Grundwasser, wobei 550.000 Kubikmeter bereits 2015 möglich gewesen wären, aber damals nicht benötigt wurden.

Zur Prüfung des Antrags gibt es genaue Verfahrensschritte, die vom Kreis zu berücksichtigen sind. Im ersten Schritt hat sich die Verwaltung Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt und das Vorhaben für Bürgerinnen und Bürger offengelegt. Letztere konnten Einwände gegenüber der Planung äußern. Bei einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin wurden die Argumente durch die untere Wasserbehörde protokolliert und anschließend bewertet. Zum Termin lagen fünf Einwände sowie zehn Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Von den beteiligten Behörden wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert.

"Auch nach dem Erörterungstermin haben wir uns mit den Einwendungen und Stellungnahmen befasst. Konnten Bedenken nicht aus dem Weg geräumt werden, haben wir diese in Auflagen im Bescheid berücksichtigt“, erklärt Henrik Egeler, Abteilungsleiter Tiefbau und Vorsitzender beim Erörterungstermin. Zu diesen Auflagen gehört das erweiterte Monitoring sowie die Absenkgrenze, die eine Wasserentnahme der Firma Storck in möglichen Trockenzeiten wieder begrenzt. Abteilungsleiter Henrik Egeler hatte in der Vergangenheit – insbesondere nach früherer Kritik des BUND – Wert auf die Feststellung gelegt, dass die Behörde als neutrale Instanz handelt.

Startseite
ANZEIGE