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Neue Corona-Verfügung des Kreises Gütersloh mit nächtlicher Ausgangssperre erläutert

Strengste Silvester-Regel in OWL

Halle/Steinhagen/...

Die neue Corona-Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh mit einer nächtlichen Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, die zunächst bis zum 10. Januar gültig sein soll, ist die bislang schärfste unter den Kreisen in Ostwestfalen-Lippe. Strenger ist sie insbesondere in einem Punkt: Bei der Ausgangssperre gibt es nämlich auch zum Jahreswechsel keine Ausnahmeregelung.

Stefan Küppers und Volker Hagemann

Mitarbeiter des Haller Ordnungsamtes gehen regelmäßig auf Streife und werden auch die Ausgangssperre überwachen. Foto: Stefan Küppers

Bisher im Gegensatz zu drei anderen OWL-Kreisen: Abweichend von dortigen Ausgangssperren gelten an Silvester Ausnahmeregeln in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke (Sperren nur jeweils von 1 bis 6 Uhr), sowie im Kreis Lippe (Sperre nur von 3 bis 6 Uhr). In den drei Kreisen waren nächtliche Ausgangssperren bereits vor Weihnachten ausgesprochen worden.

Bewusster Verzicht auf Ausnahmeregelungen

Nachfragen des WB zeigen, dass die strenge Linie im Kreis Gütersloh genau so gemeint ist. Denn durch den bewussten Verzicht auf Ausnahmeregelungen an Silvester verspreche man sich eine höhere Wirksamkeit der Maßnahmen, so Kreissprecher Jan Focken. Es gehe eben darum, in der aktuellen Lage Kontakte so weit wie möglich zu minimieren. Die Ausgangssperren gelten demzufolge übrigens auch für Gäste von außerhalb, wenn diese sich im Kreisgebiet aufhalten. Ergänzt wurde die Allgemeinverfügung am Montag unter anderem dahingehend, dass die Rückkehr in die eigene Wohnung von einer zulässigen privaten Feier (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten) auch zwischen 22 und 5 Uhr als triftiger Grund und damit als erlaubt gilt.

Der Inzidenzwert (Infizierte pro 100.000 Einwohner an sieben Tagen in Folge) war im Kreis am Montag offiziell auf 201,7 (Vortag 218,9) gesunken. Focken jedoch verdeutlichte, dass diese Zahl nicht die gewohnte Aussagekraft habe, weil an den Feiertagen kaum getestet worden sei. Im übrigen zeige das Beispiel Borgholzhausen, dass auch Orte mit bisher relativ kleinen Inzidenzwerten sehr schnell nach oben schnellen könnten (Borgholzhausen am Montag 387,2). Auf die Frage, warum man die Ausgangssperre im Kreis Gütersloh nicht schon vor Weihnachten ausgesprochen habe, als die Inzidenzen weitaus höher lagen, kam der Hinweis, dass man die Wirkung des harten Lockdowns ab Mitte Dezember erst noch habe abwarten wollen.

Sicherung des Gesundheitsschutzes

Halles Bürgermeister Thomas Tappe, der selbst 1,5 Stunden am Sonntag an der Videositzung des Krisenstabes teilgenommen hat, ist besonders wichtig, dass die gemeinsame Botschaft des Landrates und aller Bürgermeister im Kreis richtig verstanden wird, dass es nämlich um die Sicherung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gehe. Denn die Lage sei ernst. Zum Beispiel an Silvester sollten im Sinne des Gesundheitsschutzes eben nicht wie sonst üblich mit Freunden und Nachbarn gute Wünsche mit großer Nähe ausgetauscht werden. Auf öffentlichen Flächen (auch Bürgersteigen) gelte ein Alkoholverbot und wegen der Ausgangssperre dürften zwischen 22 und 5 Uhr auch keine Raketen oder Böller gezündet werden, deren Verkauf ohnehin verboten ist, so Tappe.

Auch dass für Fahrgemeinschaften in Autos jetzt die neue Regel gilt, dass Angehörige verschiedener Haushalte FFP-2-Masken beziehungsweise KN95-Masken tragen müssen (außer von Brillenträgern), hält Tappe für geboten. „Wenn ich als Feuerwehrmann einen Wohnungsbrand löschen will, tue ich das auch nur mit einem Atemschutzgerät, weil ich sonst mein Leben riskiere. Die gleiche Vorsicht muss ich bei der aktuellen Lage auch bei der räumlichen Enge einer Fahrgemeinschaft im Auto anwenden“, verdeutlicht Tappe, der selbst in der Feuerwehr Hörste seit Jahrzehnten dient. FFP-2-Masken könne man im Internet bestellen.

Für die nächsten Tage und auch an Silvester kündigte der Haller Bürgermeister stichprobenartige Kontrollen der Ordnungsbehörde an. An Weihnachten seien keine Verstöße in Halle bekannt geworden. Welches Bußgeld genau für Verstöße gegen die Ausgangssperre erhoben werden soll, wird Tappe zufolge noch mit dem Kreis abgestimmt. Das werde aber gewiss mehr als nur ein Hunderter sein.

Infektionszahlen möglichst eindämmen

Werthers Bürgermeister Veith Lemmen hebt im WB-Gespräch hervor, dass die getroffenen Maßnahmen geeignet sein müssten (und damit auch vor Gericht durchsetzbar), auf Akzeptanz in der Bevölkerung treffen und auch kontrollierbar sein müssten. In Werther werde es auch an Silvester allenfalls stichprobenartige Kontrollen geben können. Lemmen deutete an, dass er sich in der Krisenstabrunde für eine Unterscheidung der Maßnahmen nach kommunalen Inzidenzwerten stark gemacht habe. Werther hat seit längerer Zeit vergleichsweise niedrige Inzidenzwerte und seit Montag den niedrigsten im Kreis Gütersloh (114,2). Auch wenn er sich nicht habe durchsetzen können, halte er die gemeinsame Botschaft aller Bürgermeister für wichtig und entscheidend, betonte Lemmen: Die Lage sei ernst und Geschlossenheit nötig.

Die neue Allgemeinverfügung des Kreises sei durchaus sinnvoll, um die Infektionszahlen möglichst einzudämmen, sagt auch Ellen Strothenke, Leiterin des Steinhagener Ordnungamtes. „Und wir werden die Einhaltung kontrollieren“, betont sie. Die offiziellen Infektionszahlen über die Weihnachtstage seien wahrscheinlich zu niedrig angesetzt, mutmaßt die Amtsleiterin: „Denn weil viele Arztpraxen urlaubsbedingt geschlossen haben, erhalten wir von denen auch keine Testergebnisse.“

„Da jetzt Schulferien sind und viele Urlaub haben, ist es nicht auszuschließen, dass sich spätabends oder nachts doch noch Gruppen treffen“, so Strothenke. Der Krisenstab habe es sich wahrlich nicht leicht gemacht. Anfangs sei eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr im Gespräch gewesen, am Ende habe man sich auf 22 bis 5 Uhr geeinigt.

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