Rheda-Wiedenbrück
Freizeitsport: Stadt gibt Vollgas
Rheda-Wiedenbrück (sud) - Staub aufgewirbelt hat die Sperrung des Sportplatzes am Ratsgymnasium durch die Stadt für außerschulische Nutzungen. Auch andernorts droht der Kommune Ungemach, weil sich Anwohner über Lärm beklagen. Zumindest im Fall des Basketballfelds ist Entspannung in Sicht.
Ein Hoffnungsschimmer könnte der gemeinsame Bürgerantrag von Anwohnerin Eva-Maria Wonnemann und Volkan Acar sein. Sie vertritt die Interessen der Sportplatz-Anwohner, er die der zumeist jugendlichen Nutzer der Anlage. In ihrem Antrag fordern beide nun, dass im Umfeld der Skaterbahn auf dem Gelände des ehemaligen Klärwerks zwei bis drei Basketball-Spielfelder entstehen (siehe Stichwort). Um das Vorhaben zu untermauern, hat Acar zudem eine Online-Petition gestartet (diese Zeitung berichtete). Bis Montagnachmittag hatten sich mehr als 740 Internetnutzer daran beteiligt, davon etwa 590 aus Rheda-Wiedenbrück.
Positives Signal
Bürgermeister Theo Mettenborg (CDU) wertet die jüngste Entwicklung als „positives Signal“. Den Bürgerantrag und die inhaltlich gleichlautende Online-Petition begrüße er außerordentlich. „Zudem habe ich wahrgenommen, dass auch in Reihen der Politik großes Interesse daran besteht, Sportstätten zur vereinsungebundenen Nutzung insbesondere für Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen.“ Diese politische Grundhaltung ist aus Sicht des Stadtoberhaupts „ganz besonders wertvoll“, um in der Sache voranzukommen.
Die Verwaltung halte derzeit intensiv nach Sportflächen Ausschau, die für eine Nutzung über die Unterrichtszeiten hinaus infrage kommen, bestätigt Theo Mettenborg. „Wir geben diesbezüglich Vollgas und sehen einen Kanon an Möglichkeiten.“ Einer Stadt der Größe Rheda-Wiedenbrücks stehe es gut zu Gesicht, mehrere solcher Flächen bereitzuhalten. Deshalb sei die im Bürgerantrag geforderte Errichtung von Basketballfeldern auf dem ehemaligen Wiedenbrücker Klärwerksgelände (Mettenborg: „Diese Ergänzung des dortigen Freizeitangebots würde durchaus Sinn machen“) nur eine von mehreren Optionen.
Weitere Potenzialflächen
Weitere Potenzialflächen seien die Sportanlagen der Osterrath-Realschule in Wiedenbrück. Auch diese könnten unter gewissen Voraussetzungen für die außerschulische Nutzung freigegeben werden, sagt der erste Bürger der Stadt. Denn ebenso wie bei der Skateranlage auf dem alten Klärwerkareal gebe es auch dort keine direkten Anlieger, die sich durch Ballspiel oder Musik in ihrer Ruhe gestört fühlen könnten, erklärt der Rathauschef.
Einigung zum Greifen nah
Lärmbeschwerden waren der Grund für die vorübergehende Schließung des Sportgeländes beim Ratsgymnasium für außerschulische Aktivitäten. Das Problem ist indes nicht neu.
Im vergangenen Jahr meldeten sich Anwohner der Karl-Wagenfeld-Straße in Rheda zu Wort, weil sie sich vom Basketballfeld auf dem angrenzenden Gelände des Gesamtschulstandorts gestört fühlten. Die Stadt schränkte daraufhin die Nutzung deutlich ein. Inzwischen liegt nach Auskunft von Bürgermeister Theo Mettenborg das seinerzeit in Auftrag gegebene Lärmgutachten vor. Erkenntnis daraus: „Um eine Lärmschutzwand werden wir nicht herumkommen, um die berechtigten Interessen der Anwohner zu wahren.“
Wand zum Schutz vor Lärm
Auch an der Spielerei im Flora-Westfalica-Park wird demnächst eine Lärmschutzwand hochgezogen. Dort hatte es ebenfalls Beschwerden über die Geräuschkulisse gegeben. Drei Meter hoch und 55 Meter lang werde die Wand, für die Kosten von etwa 100 000 Euro veranschlagt seien, sagt Mettenborg. Mit dem Bau des Lärmschutzes gehe der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Stadt, Flora Westfalica und Anliegern einher. Darin werde unter anderem die Nutzung der Gartenwirtschaft in der Spielerei bis maximal 22 Uhr geregelt, erläutert der Bürgermeister.
B-Plan-Änderung vorbeugen
Mit dem noch zu unterzeichnenden Vertrag will die Stadt eine langwierige Änderung des Bebauungsplans vermeiden, um den Bestandsschutz der Spielerei mit Gastronomiepavillon, Minigolfbahn und Streichelzoo dauerhaft festzuzurren. Vier Anlieger müssten den Kontrakt unterzeichnen. „Das ist überschaubar“, sagt Mettenborg.
Ein Lärmgutachten soll es nun überdies für die Sportstätten am Ratsgymnasium geben. Darin werden nach Auskunft des Bürgermeisters vor allem die Geräuschauswirkungen der Spielfelder auf die angrenzende Wohnbebauung unter die Lupe genommen. Im nächsten Schritt könnten dann konkrete Maßnahmen entwickelt werden. Mittel der Wahl sei wahrscheinlich auch in diesem Fall eine Lärmschutzwand.
Wegen der für viele überraschenden vorübergehenden Schließung der Sportstätten am „Rats“ stand die Stadtverwaltung unter anderem in sozialen Netzwerken in der Kritik. Bürgermeister Theo Mettenborg betont in diesem Zusammenhang, dass man keine andere Wahl gehabt habe: „Die Beschwerdeführer hatten sehr deutlich gemacht, dass sie nicht länger bereit sind, die Beeinträchtigungen zu akzeptieren.“ Die Stadt müsse nach Recht sowie Gesetz handeln und habe daher reagiert.
Dass die Kommune die Sportstätten des Ratsgymnasiums – ähnlich wie weitere Anlagen im Stadtgebiet – bislang nach Unterrichtsschluss offengelassen habe, bezeichnet Mettenborg als „Handhabung, die aus unserer Sicht richtig war, aber den gesetzlichen Gegebenheiten nicht entsprach“. Nun arbeite man daran, sie dauerhaft wieder auch nach Schulschluss öffnen zu können.
Eindeutiger Passus
Eine Erklärung, warum die Stadt nicht lange gefackelt hat und die Sportstätten des Ratsgymnasiums im Flora-Westfalica-Park nach Beschwerden über Lärm aus Reihen der Anwohnerschaft vorerst für die Nutzung außerhalb der Unterrichtszeiten gesperrt hat, liefert der Bebauungsplan für das Gebiet.
Dieser trägt die Nummer 297 und stammt vom 4. Juli 1986 – also aus jener Zeit, in der in der Doppelstadt an der Ems die Vorbereitungen für die Landesgartenschau getroffen wurden. Der Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Emssee“ umfasst das Gebiet zwischen Nordring und der damaligen Kettelerschule (heute Ratsgymnasium II). Interessant sind die Erläuterungen in der sogenannten Begründung des Bebauungsplans. Darin heißt es bezüglich der Sportstätten klipp und klar: „Der im Bebauungsplan festgesetzte Sportplatz dient ausschließlich dem Schulsport.“ Von einer Nutzung über die reguläre Unterrichtszeit hinaus ist dort nicht die Rede.
Dass diese Regelung nach wie vor Bestand hat, ist gesichert. Auf Nachfrage dieser Zeitung teilt die Stadtverwaltung mit, dass der fast 35 Jahre alte Bebauungsplan weiterhin Gültigkeit habe und seit seiner Veröffentlichung auch nicht geändert worden sei. Damit ist auch der Passus, in dem die Nutzung der Sportplätze geregelt wird, noch in Kraft.
Bürgerantrag formuliert
In ihrem gemeinsamen Bürgerantrag fordern Volkan Acar und Eva-Maria Wonnemann die Einrichtung von zwei bis drei Basketballfeldern mit einer oder zwei Korbwurfanlagen auf dem Gelände des ehemaligen Wiedenbrücker Klärwerks. Das Areal wurde vor einigen Jahren dem Flora-Westfalica-Park zugeschlagen und beherbergt seitdem unter anderem die Skaterbahn. Die Fläche biete „viel Potenzial“, heißt es in dem Antrag. Dort könne Kindern, Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen eine vereinsungebundene und kostenlose Freizeitnutzung ermöglicht werden, in dem man den „geräuschintensiven, sehr gefragten Basketballsport zentralisiert“. Die Sportanlagen am „Rats“ sollten dadurch entlastet und „die Anwohner vor dem hochfrequenten täglichen 18-Stunden-Dauerbetrieb geschützt werden“.
Dankbar sind Acar und Wonnemann der stellvertretenden CDU-Stadtverbandsvorsitzenden und früheren Ratsfrau Aysegül Winter. Diese habe zwischen beiden Parteien vermittelt und damit den Weg für den Bürgerantrag geebnet. „Auch wenn man unterschiedliche Sichtweisen hat, kann man sich auf ein gemeinsames Ziel verständigen“, sagt Eva-Maria Wonnemann. Das sei ein positiver Nebeneffekt der Debatte.
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