Verstoß gegen Corona-Schutzverordnung in Rietberg im Umfeld einer Moschee
160 Gäste bei muslimischer Trauerfeier
Rietberg (WB/in)
Im Kreis Gütersloh ist die Polizei am Freitagmittag zu einer muslimischen Trauerfeier nach Rietberg gerufen worden.
Die Zeugen alarmierten die Polizei, weil bei der Trauerfeier gegen Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung verstoßen worden sei. Der Vorfall ereignete sich in Rietberg in der Langen Straße.
Die Polizei bestätigte auf Nachfrage am Freitag, dass es sich bei dem Ort des Geschehens um die dortige türkische Moschee handelt. Nach Rücksprache mit dem Veranstalter befanden sich den Polizeiangaben zufolge 160 geladene Trauergäste auf dem Gelände. Alle hätten sich „erkennbar an die Maskentragepflicht“ gehalten. Allerdings sei die religiöse Feier nicht angemeldet gewesen.
Sie wurde daher nach Eintreffen der Polizei beendet. Die Beamten leiteten ein ordnungsrechtliches Verfahren gegen den Veranstalter ein. Für Veranstaltungen von Kirchen- und Glaubensgemeinschaften gelten besondere Regelungen. Sie sind grundsätzlich zulässig. Allerdings müssen Besucher einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten und auch an ihrem Platz eine medizinische Maske – also OP- oder FFP2-Maske – tragen. Singen, in muslimischen Gemeinden ohnehin nicht üblich, ist untersagt. Auch Gottesdienste müssen beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden.
Zuletzt hatte es Verstöße dagegen bei einzelnen Gottesdienstfeiern freikirchlicher Gemeinden gegeben. Die muslimische Gemeinde in Rietberg war am Freitagabend für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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