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Rietberg

Rat stellt 120.000 Euro bereit

Rietberg (ssn) - Der Rat hat eine weitere Stellschraube für das Förderpaket für Haus- und Fachärzte in Position gebracht. Einstimmig folgte das Gremium in seiner jüngsten Sitzung dem Vorschlag von Marco Talarico (CDU), die Summe von 120.000 Euro in den laufenden Haushalt einzustellen.

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Um Engpässen bei der (Fach-)Arztversorgung entgegenzuwirken, plant die Stadt ein Förderprogramm für Haus- und Fachärzte. Dafür haben die Mitglieder des Rats nun 120.000 Euro zur Verfügung gestellt.

So soll die monetäre Grundlage geschaffen werden. Details der Subvention sollen im zuständigen Sport-, Sozial- und Kulturausschuss final geklärt werden. Das Programm richtet sich an Mediziner, die sich neu in Rietberg ansiedeln, eine bestehende Praxis übernehmen oder eine Zweigstelle im Stadtgebiet eröffnen wollen. Den Entwurf einer Richtlinie mit den Förderbedingungen hatte die Verwaltung der Politik im November vorgelegt und zunächst zur inhaltlichen Diskussion in die Fraktionen verwiesen.

FDP: „Im Ansatz richtig, aber nicht umfassend genug“

Grünen-Ratsherr Konrad Schürhoff brachte die Idee ins Spiel, die Subvention als zinsloses Darlehen zu gewähren. Auch lohne sich der Austausch mit Kommunen, die bereits über ähnliche Programme verfügen. Als Beispiel nannte er das Ärztenetzwerk „Bohris“ für die Städte Bocholt, Rhede und Isselburg .

Einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal 40.000 Euro

Der aktuelle Entwurf zum Ärzte-Förderprogramm sieht einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 40.000 Euro vor. Unterstützt werden Investitionskosten wie etwa Einrichtung, Umbau und Renovierung von Praxisräumen sowie die Anschaffung medizinischer Geräte. Dafür muss der Empfänger der Zuwendung aber auch zehn Jahre in der Emskommune praktizieren. Bei Medizinern, die lediglich einen anteiligen Versorgungsauftrag erfüllen, soll auch die Förderung nur anteilig fließen. Und: Die Finanzspritze ist ganz beziehungsweise in Teilen zurückzuzahlen, wenn die Tätigkeit in Rietberg doch nicht angetreten oder vorzeitig beendet wird. Die Richtlinie soll rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember des kommenden Jahres. Verwaltung und Politik erhoffen sich von dem Ansatz ein wirksames Instrument zur Vorbeugung von Engpässen bei der (Fach-)Arztversorgung.

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