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Vergünstigungen für zahlreiche öffentliche Angebote – auch das Land NRW macht mit

Ehrenamtskarte soll kommen

Schloß Holte-Stuk...

Im Kreis Gütersloh ist Schloß Holte-Stukenbrock ein weißer Fleck, wenn es um die Ehrenamtskarte geht.

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Ihr Herz für das Ehrenamt hat die Stadt bereits entdeckt. Nun soll eine Wertschätzung in Form der Ehrenamtskarte erfolgen. Foto: dpa

Damit kein Missverständnis aufkommt: die Stadt ist dabei nicht alleine. Auch in Verl, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Steinhagen, Halle, Borgholzhausen und Werther gibt es die Ehrenamtskarte nicht. In Rietberg, Gütersloh, Herze­brock-Clarholz, Harsewinkel und Versmold hingegen schon. „Die Sache ist in der Entstehung, aber es ist ein längerer Prozess. Auf der Ehrenamtsmesse im Februar 2020 ist das Thema am Rande ein bisschen mitgelaufen“, sagt Christiane Vornholt, Leiterin des Fachbereichs Soziales, die mit ihrem Team die erste Ehrenamtsmesse der Stadt organisiert hatte.

Mittlerweile ist die Zuständigkeit in den Fachbereich Bildung, Sport und Kultur abgewandert und somit Thema von Tanja Mader. „Ich habe den Vorgang gesichtet, aber noch nichts veranlasst. Unser Ziel ist aber, die Ehrenamtskarte noch in diesem Jahr der Politik vorzustellen und die nötigen Strukturen aufzubauen. Dazu bedarf es auch Personal aus dem Fachbereich, das diese Aufgaben übernehmen kann. Da gibt es noch einige Fragen zu klären“, sagt Tanja Mader. Dann soll auch ein Aufruf gestartet werden, um interessierte Unternehmen ins Boot zu holen und Kontakt zu Vereinen herzustellen. „Natürlich wollen wir auch die Publikumsmagnete in Schloß Holte-Stukenbrock mit einbinden“, so Tanja Mader weiter.

Was aber genau ist eigentlich die Ehrenamtskarte? Mit ihr möchte die Stadt ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichen Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Stadt gewährt dafür Vergünstigungen für zahlreiche öffentliche Angebote (beispielsweise reduzierte Eintrittspreise), die Landesregierung NRW unterstützt das Programm mit eigenen Vergünstigungen.

Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung.

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