Vorsitzender des Jugendparlaments Schloß Holte-Stukenbrock soll am 23. Januar gegen das Versammlungsgesetz NRW verstoßen haben
Henri Lindner wird Straftat vorgeworfen
Schloß Holte-Stukenbrock
Auf diese Post aus dem Polizeipräsidium Bielefeld hätte Henri Lindner gut verzichten können. Dem Vorsitzenden des Jugendparlaments Schloß Holte-Stukenbrock wird vorgeworfen, am 23. Januar eine Straftat begangen zu haben, da er die Versammlung zur Solidarität in der Gesellschaft im Bürgerpark („Nicht quer-, sondern zusammen denken – gemeinsam in SHS“) nicht angemeldet hatte.
Dabei sei die Zusammenkunft bereits am 19. Januar auf Facebook beworben worden. Der 21-Jährige soll damit nach Paragraf 27, Absatz 1, gegen das Versammlungsgesetz NRW verstoßen haben. Der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.