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Schloß Holte-Stukenbrock

Nur ein Einspruch gegen Wahl

Schloß Holte-Stukenbrock (dh). Bis zum 18. Oktober hatten die Bürger Gelegenheit, schriftlich Einspruch gegen das Ergebnis der Kommunalwahl vom 13. September einzulegen. Diese Frist ist nun angelaufen und bis auf Henrik Eibenstein , Diplom-Jurist und Doktorand am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg, hat niemand einen Einwand formuliert.

Stein des Anstoßes: Am Wahlsonntag standen Aufsteller mit Wahlplakaten teilweise zu nah an den Eingängen der Wahllokale. Foto: Monika Schönfeld

„Es war nichts Neues mehr in der Post“, sagt Wahlleiter Olaf Junker, Beigeordneter der Stadtverwaltung, auf Nachfrage des WESTFALEN-BLATTES.

Eibenstein, der in Schloß Holte-Stukenbrock wahlberechtigt ist, bemängelt, dass am Wahlsonntag Aufsteller mit Wahlplakaten zu nah am Eingang des Rathauses standen – aus seiner Sicht ein Verstoß gegen das Landeswahlgesetz. Er fordert daher, dass in den Wahlbezirken 9 und 14 neu gewählt werden muss. Das würde die Rats-, Bürgermeister- und Kreistagswahl betreffen.

Wahlprüfungsausschuss wird am 3. November gebildet

Die Verwaltung wird nun einen Vorschlag verfassen, mit dem sich der Wahlprüfungsausschuss befassen muss. „Wir arbeiten jetzt an einer entsprechenden Formulierung“, sagt Olaf Junker. Auf der ersten konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrats am Dienstag, 3. November, wird über die Besetzung der Ausschüsse und somit auch des Wahlprüfungsausschuss entschieden.

Ratsbeschluss noch in diesem Jahr

Der dürfte sich vielleicht schon im November, spätestens aber bis Ende des Jahres zum ersten Mal zusammenfinden und dann darüber beraten, ob er dem Vorschlag der Verwaltung folgt. Ein entsprechende Empfehlung würde anschließend im Rat diskutiert werden, der dann seinerseits einen Beschluss fassen muss. „Das sollte noch in diesem Jahr geschehen, denn das Kommunalwahlgesetz schreibt auch eine entsprechende Frist vor“, sagt Olaf Junker. Sollte dieser Beschluss nicht im Sinne des Beschwerdeführers Henrik Eibenstein ausfallen, dann könnte dieser vor das Verwaltungsgericht Minden ziehen.

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