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Antrag von Bündnis 90/Die Grünen im Umweltausschuss – Stadtverwaltung rät von einer Satzung ab

Schloß Holte-Stukenbrock setzt Säge erst bei krankem Baum an

Schloß Holte-Stukenbrock

Die von Bündnis 90/Die Grünen beantragte Baumschutzsatzung ist Thema im Umwelt-, Klima- und Infrastrukturausschuss am Montag, 13. Februar, ab 18 Uhr im Rathaus. Bereits im Dezember waren die Wellen hochgeschlagen, worauf sich die CDU klar gegen eine Baumschutzsatzung positionierte. Die CDU hat mit der Bürgermeisterstimme die Mehrheit im Rat.

 Der Pilz hatte die Rotbuche an der Elisabethstraße zerfressen, zeigt Ende November 2019 ein Bauhof-Mitarbeiter. Foto: Monika Schönfeld

 In der Beschlussvorlage empfiehlt die Verwaltung, keine Baumschutzsatzung zu erlassen. Zwar könne eine Baumschutzsatzung den aktuellen Baumbestand in der Bevölkerung bewusster machen und sichern. Die CO2-Bilanz durch den Erhalt eines älteren Baumbestandes sei zwar schwer bezifferbar, aber grundsätzlich sehr positiv zu bewerten, so die Verwaltung. Es bestehe allerdings die Gefahr, dass sich ein älterer Baumbestand nicht etablieren könne, weil Bäume kurz vor Erreichen der Grenzmaße entfernt oder neue Bäume erst gar nicht gepflanzt werden.

Bündnis 90/Die Grünen hatten mit ihrem Antrag vom November 2022 den Erlass einer Baumschutzsatzung angeregt. Begründet wurde das mit in der jüngeren Vergangenheit gefällten Bäumen an der Holter Straße und der Bahnhofstraße. Die Verwaltung stellt fest, dass für alle Bäume gilt, dass der jeweilige Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht einhalten muss. Dies gelte für die Stadt in besonderem Maße, da sie über geschultes Personal mit den erforderlichen Sachkenntnissen zur Beurteilung von gesunden oder schadhaften Bäumen verfügt. Insofern hat die Stadt hier erhöhte Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.

In der Vergangenheit hat es von Grundstückseigentümern wiederholt Anfragen zur Beseitigung von Straßenbäumen gegeben mit der Begründung, dass insbesondere im Herbst der Laubfall zu groß sei oder der Baum generell zu viel Dreck verursache. Dieser Argumentation ist seitens der Verwaltung in der Vergangenheit bisher nie gefolgt worden. Richtschnur für die Beurteilung eines Baumes im öffentlichen Bereich ist immer die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Verkehrssichere und schadensfreie Bäume werden seitens der Stadt nicht entfernt. Wenn trotz Rückschnitt die Standsicherheit eines Baumes nicht mehr sichergestellt ist, bleibe letztlich nur, dem Baum zu fällen. „Dies ist auch explizit bei der im Antrag angesprochenen Rotbuche an der Bahnhofstraße erfolgt. Insofern ist der latente Vorwurf, dass die Verwaltung in diesem Fall unsachgemäß gehandelt hat, nicht nachvollziehbar und letztlich nicht sachdienlich“, bezieht die Verwaltung Stellung.

Und weiter: Auch Private müssen für ihre Bäume die Verkehrssicherungspflicht einhalten. Die Erfahrung der Verwaltung sei, dass sich eine positive Grundstimmung gegenüber Bäumen entwickelt hat. „Nur, wenn es dann gar nicht mehr funktioniert, den Baum zu pflegen, das Laub zu entfernen, der Verkehrssicherung nachzukommen oder den Schattendruck auszuhalten, dann erst entscheiden sich die meisten Bürger zur Entfernung des Baumes.“ Es besteht die Gefahr, dass einige große Bäume und auch kleine (80 Zentimeter Stammumfang ist nicht viel) vor Einführung einer Baumschutzsatzung noch gefällt werden. Grundstücksbesitzer werden sich sehr genau überlegen, ob sie überhaupt noch Bäume pflanzen, wenn die Hürden zum späteren Entfernen zu hoch sind, so die Begründung der Verwaltung. Alte und prägende Bäume sind in der Bauleitplanung geschützt.

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