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Verkehrskollaps für die Waldbadstraße in Steinhagen befürchtet

Anwohner reichen gemeinsam Klage ein

Steinhagen

Das Problem haben die Anwohner der Waldbadstraße und der angrenzenden Siedlung bereits jüngst im Bauausschuss benannt: Sie fürchten eine zu hohe Verkehrsbelastung, wenn der geplante Gewerbepark auf dem früheren Gronemeyer&Banck-Gelände über die Zufahrt von der Waldbadstraße erschlossen wird. Deshalb haben sie eine Klägergemeinschaft gegründet und Klage beim Verwaltungsgericht in Minden eingereicht.

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Auf diesem Luftbild vom 5. März 2021, als Teile der Gronemeyer&Banck-Gebäude noch standen, wird deutlich, wie nah das Gelände an der Wohnsiedlung oberhalb der Waldbadstraße liegt. Die Erschließung ist über die Zufahrt, die am linken Bildrand zu sehen ist, geplant. Foto: Ulrich Fälker

„Die unmittelbaren, aber auch viele weitere Anwohner der angrenzenden Wohngebiete halten es für unzumutbar, dass durch das geplante Bauvorhaben eine massive Verkehrsverdichtung eintreten wird“, schreiben sie in einer Pressemitteilung. Maximal 112 Kleintransporter, 72 Lkw und bis zu 170 Pkw dürfen laut der Genehmigung des Kreises das Gelände an sechs Werktagen jeweils von 6 bis 22 Uhr über die Waldbadstraße anfahren.

„Uns Steinhagener Bürgern ist bekannt, dass die Waldbadstraße seit mehr als 30 Jahren verkehrsberuhigt ist. Es gilt Tempo 30 und ebenso ist sie für den Lkw-Verkehr gesperrt. Ausnahme sind Anlieger“, sagen sie: Schon jetzt sei zu beobachten, dass dieses Sperrverbot nicht eingehalten wird.

Die Anwohner weisen zudem auf sensible Punkte im Umfeld hin: auf das nahe Waldbad beispielsweise, das so viele Badegäste anzieht, die auch an der Straße parkten. Auch sei nur 20 Meter von der Ausfahrt entfernt ein gut besuchter Spielplatz, dahinter das Altenheim Matthias-Claudius-Haus sowie Waldbadkindergarten und Johannes-Busch-Haus.

„Es ist damit zu rechnen, dass es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen zum Verkehrskollaps im Bereich Waldbad-/Bielefelder/Osterfeldstraße kommt“, sagen die Anwohner. Alle drei Straßen werden als Schulweg benutzt, wodurch viele Fahrradfahrer und Fußgänger die Kreuzung queren. Also: „Eine Zufahrt über die Waldbadstraße ist nicht zumutbar und verantwortbar und muss über die Liebigstraße erfolgen.“

Mit den Planunterlagen ist den Anwohnern im Schreiben vom Kreis vor vier Wochen auch eine Rechtsbehelfsbelehrung zugekommen, in der auf das Klagerecht verwiesen wurde. Davon machen die Anwohner jetzt Gebrauch.

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