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NRW-Schulgesetz macht es möglich

Realschule Steinhagen kann Bielefelder Kinder ablehnen

Steinhagen

Die Steinhagener Realschule soll künftig auswärtige Kinder, aus Bielefeld etwa, abweisen können – nicht aber aus Halle. Der Schulausschuss hat am Donnerstagabend einstimmig beschlossen, Paragraf 46, Absatz 6 des Schulgesetzes NRW für das nächste Anmeldeverfahren, das im Februar für das Schuljahr 2023/24 stattfindet, heranzuziehen.

Die Realschule Steinhagen ist nicht nur bei Steinhagener, sondern auch bei Haller und Bielefelder Eltern beliebt. Ein Paragraf der NRW-Schulordnung macht es möglich, dass sich die Schule im Falle hoher Anmeldezahlen auch in der Dreizügigkeit etwas Luft verschafft. Foto: Ulrich Fälker

Eine Empfehlung der Bezirksregierung. Diese Regelung aus der Schulordnung  sieht vor, dass Kinder, an deren Wohnort es eine Realschule gibt, abgelehnt werden können. Der Hintergrund für die Entscheidung sind die hohen Anmeldezahlen von mehr als 100 Kindern, die seit Jahren eine Vierzügigkeit der Realschule erfordern, die aber im jüngsten Anmeldeverfahren nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung noch einmal möglich war. Indes droht im kommenden Februar wieder die gleiche Situation,  die dann, ohne erneute Ausnahmeregelung, ein Losverfahren für die maximal 93 Plätze und damit Absagen auch für Steinhagener Kindern zur Folge hätten.

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