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Stadt Verl muss Grenzen ändern – einige Bürger wechseln Lokal

Wahlbezirke neu zugeschnitten

Verl (WB/du). Der ein oder andere Verler wird bei der Kommunalwahl am 13. September in ein anderes Wahllokal gehen müssen als gewohnt. Wegen eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs für das Land NRW vom 20. Dezember 2019 muss die Stadt die Wahlbezirkseinteilung ändern, um eine bestimmt Anzahl von Wählern gewährleisten zu können.

Wenn am 13. September Kommunalwahl ist, müssen sich einige Verler an ein neues Wahllokal gewöhnen. Foto: dpa

Nach Stand vom 30. April 2019 sind 24.949 Menschen wahlberechtigt.

Bisher durfte die Abweichung je Wahlbezirk von der durchschnittlichen Einwohnerzahl 25 Prozent betragen. Mit dem Urteil vom 20. Dezember liegt sie nur noch bei 15 Prozent. In Verl sind nach Stand vom 30. April vergangenen Jahres 24.949 Menschen wahlberechtigt. Bei einer Anzahl von 19 Wahlbezirken muss die durchschnittliche Einwohnerzahl pro Bezirk bei 1313,11 liegen.

Zwei Wahlbezirke erreichen nicht die Mindestgröße

Zwei Wahlbezirke erreichen demnach die Mindestgröße nicht. Das trifft auf die Nummern 11 und 12 „Schule Am Bühlbusch“ zu. Aus diesem Grund werden die Wahlbezirke vergrößert. Konkret werden die Wahlberechtigten der Hebbelstraße (früher Bezirk 11) Wahlbezirk 12 zugeordnet. Das hat für die Wähler vor allem die Folge, dass sie am 13. September ein neues Wahllokal aufsuchen müssen. Die Wahlberechtigten der folgenden Straßen geben ihr Kreuz nicht mehr in der Gesamtschule, sondern in der Grundschule Am Bühlbusch ab: Am Bühlbusch, Drosteweg, Goethestraße, Hölderlinstraße, Kantstraße, Paul-Gerhardt-Straße, Ziegeleiweg, Bahnhofstraße, Eichendorffstraße Anfang bis Nummer 40, Grabbestraße, Humboldtstraße, Lessingsstraße, Schillerstraße, Beethovenstraße, Florianweg, Hebbelstraße, Jahnstraße, Marktstraße und Uhlandstraße.

Wahl nicht mehr im Droste-Haus, sondern in der Bühlbusch-Grundschule

Eine ähnliche Neuerung kommt auf die Anwohner im Wahlbezirk 11 zu. Dort geht die Vergrößerung des Bereichs südlich der Eichendorffstraße zu Lasten des Wahlbezirks 8 (westlich der Oesterwieher Straße). Das hat zur Folge, dass die Anwohner dieser Straßen demnächst nicht mehr im Droste-Haus, sondern ebenfalls in der Bühlbusch-Grundschule wählen müssen: Agnes-Miegel-Straße, Buschweg, Fontaneweg, Kampweg, Lönsweg, Rilkestraße, Bornholter Straße 148 bis Ende, Eckweg, Forellenweg, Kleiststraße, Mörikestraße, Stiegenweg, Brückenweg, Eichendorffstraße 81 bis Ende, Heineweg, Lindenstraße 106 bis Ende, Reuterstraße und Wilhelm-Busch-Straße.

Wie Heiner Panreck, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, erläutert, werden diese Änderungen auch mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.

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