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32-jähriger erhält die Höchsstrafe, er hatte die Tat erneut bestritten

Getötete Versmolderin: Lebenslang für Ex-DSDS-Kandidaten

Düsseldorf (WB/dpa). Für den Mord an einer 27-jährigen Frau aus Versmold in einem Blumenladen in Neuss ist der 32-jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf stellte zudem am Mittwoch die besondere Schwere der Schuld fest und ging damit über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus.

Der Angeklagte, hier beim Prozessauftakt Ende Oktober, sitzt im Rollstuhl im Gerichtssaal. Er soll eine 27-Jährige aus Versmold in einem Blumenladen in Meerbusch erschossen und sich anschließend vor einen Zug gelegt haben, wodurch er selbst schwer verletzt wurde. Im Prozess um den Mord wird am Mittwoch das Urteil erwartet. Foto: dpa

„Die Verantwortung für den Ausgang des Verfahrens und die Tat tragen sie selbst“, sagte der Vorsitzende Richter in Richtung des Verurteilten. Der hatte bis zum Schluss seine Unschuld beteuert. Viele Menschen im Gerichtssaal weinten nach der Urteilsverkündung vor Erleichterung.

„Wir haben hier keine Verzweiflungs-, sondern eine gezielte Rachetat“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, dem sich das Gericht voll anschloss. Der Angeklagte habe der Mutter, die er für das Ende der Beziehung zu der jungen Frau verantwortlich gemacht habe, die einzige Tochter nehmen wollen. Dies habe er in einer WhatsApp-Nachricht nach der Tat selbst bekundet, bevor er sich vor einen Güterzug geworfen habe. Außerdem sei er vom Opfer selbst überführt worden, das noch einen Notruf an die Polizei absetzen konnte: „Mein Ex-Freund hat eine Pistole.“

Der 32-Jährige , der 2008 bei „Deutschland sucht den Superstar“ als Kandidat aufgetreten war, bestritt die Tatvorwürfe , zu denen auch eine versuchte Vergewaltigung zählt, in seinem letzten Wort erneut. Geschossen hätten Unbekannte, denen er Geld geschuldet habe, hatte er behauptet.

Dem widersprach der Staatsanwalt: „Da war kein anderer Mann, weit und breit nicht“, sagte er. Nach den Schüssen habe sich der Angeklagte in Tatortnähe vor einen Güterzug geworfen. Die Tatwaffe sei dort gefunden worden, wo er sie laut Zeugen hingeworfen habe. Er wurde von einem Zug erfasst, verlor dabei beide Beine und ist nun auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Verteidiger hatten einen Freispruch beantragt.

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