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Angeklagter Ex-DSDS-Sänger (32) im Rollstuhl vor Gericht

Getötete Versmolderin: Prozess gegen Ex-DSDS-Sänger um Mord in Blumenladen gestartet

Düsseldorf (WB/dpa). Nach den tödlichen Schüssen auf eine Frau (27) aus Versmold in einem Blumenladen in Neuss, muss sich seit Mittwoch ein 32-Jähriger wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Der Angeklagte wartet mit seinem Anwalt Rüdiger Spormann (5. von links) darauf, das Richter Rainer Drees (links) den Prozess eröffnet. Der Angeklagte soll eine 27-Jährige aus Versmold in einem Blumenladen in Meerbusch erschossen und sich anschließend vor einen Zug gelegt haben, wodurch er selbst schwer verletzt wurde. Foto: dpa

Zum Prozessauftakt am Düsseldorfer Landgericht wurde der mutmaßliche Mörder, verhüllt mit einer Decke, von Justizbeamten in einem Rollstuhl in den Saal geschoben. Als die Decke weggezogen wird, kommt ein Gesicht zum Vorschein, das ein Millionenpublikum aus dem Fernsehen kennt. 2008 war der Mann bei »Deutschland sucht den Superstar« als Kandidat vor Dieter Bohlen aufgetreten. Er schaffte es in den Recall, verließ die Show dann aber freiwillig. Er ist nicht der erste DSDS-Kandidat, der später mit dem Gesetz in Konflikt kam. Zu den Vorwürfen der Anklage wollte er sich nicht äußern.

Eltern des Opfers als Nebenkläger im Saal

Als Nebenkläger sitzen die Eltern des 27-jährigen Opfers aus Versmold im Saal. Vier Kugeln trafen ihre Tochter in Kopf, Hals, Brust und Schulter. Als Motiv nennt der Staatsanwalt, dass der Angeklagte ihnen bewusst das einzige Kind nehmen wollte. Außerdem habe er damit verhindern wollen, dass sie sich einem anderen Mann zuwendet. Bevor er sie tötete, habe er sie noch vergewaltigen wollen. Doch die Frau habe sich gewehrt und sei auf die Straße geflüchtet – wo erste Schüsse fielen.

Die kurze TV-Karriere des Angeklagten interessiert das Landgericht unter Vorsitz von Richter Rainer Drees am Mittwoch nicht. Als sich der Angeklagte zu den Tatvorwürfen nicht äußern will, steigt Drees mit einer Warnung in die Beweisaufnahme ein: »Das kann die Nerven strapazieren.« Die Eltern der Getöteten verlassen den Saal.

Mitschnitt: »Mein Ex-Freund hat eine Pistole!«

Es ertönen zwei Mitschnitte von Notrufen vom Tattag. Der erste ist vom Opfer selbst: »Mein Ex-Freund hat eine Pistole! Kommen sie schnell zur Gladbacher Straße!« ruft die junge Frauenstimme, Nachfragen des Polizisten in der Leitstelle beantwortet sie nicht mehr - es sind nur noch laute Geräusche zu hören. Der zweite Notruf ist der einer Zeugin: »Hier hat eben einer geschossen. Die junge Frau ist verletzt.« Sie nennt die gleiche Adresse und ergänzt: »Beim Blumenladen.«

Attacke hatte Vorgeschichte

Vier Kugeln trafen die 27-Jährige in Kopf, Hals, Brust und Schulter. Laut Staatsanwalt kam die Attacke nicht aus heiterem Himmel, sondern hatte eine Vorgeschichte und war nicht das erste Verbrechen des Angeklagten: Bereits 2016 habe er eine andere Frau - seine damalige Freundin - zum Oralverkehr gezwungen. Dazu habe er sie in ein Badezimmer eingeschlossen und gedroht, sie zu vergewaltigen.

Bereits am Neujahrstag 2019 soll er dann versucht haben, das spätere Mordopfer zu vergewaltigen, nachdem sie ihm gesagt hatte, dass sie einen neuen Freund habe. Die Frau habe ihren zudringlichen Ex-Freund in die Hand gebissen und sich zu den Nachbarn flüchten können.

Kontaktverbot drei Wochen vor der Tat erwirkt

Sie schaltete einen Anwalt ein, der ihren Ex-Freund aufforderte, sie in Ruhe zu lassen. Doch der stellte ihr weiter nach, lauerte ihr vor der Wohnung auf. Nach Polizeiangaben hatte die Frau am 3. April vor dem Amtsgericht erwirkt, dass der Mann sich ihr nicht mehr nähern durfte.

Rund drei Wochen später kommt es zur Bluttat. Er habe seine Ex-Freundin zuerst vergewaltigen und dann töten wollen. Die Frau hatte sich aber auf die Straße geflüchtet, wo ihr Verfolger bereits das Feuer eröffnet habe. Vergeblich hatte die junge Frau noch versucht, in dem Blumenladen Schutz zu finden. Die Ärzte können sie nicht mehr retten.

In Tatortnähe auf Bahngleise gelegt

Unmittelbar nach den Schüssen soll sich der Musiker in Tatortnähe auf Bahngleise gelegt haben . Der Deutsche hat die Tat bislang nicht gestanden. Mal soll er sich auf Erinnerungslücken berufen und mal bestritten haben, der Täter zu sein. Das Gericht hat für den Fall 17 Verhandlungstage angesetzt.

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