„Keine überhöhte Gebührenberechnung“: Stadt Werther weist Vorwurf des Steuerzahlerbundes zurück
Klare Sicht durchs Abwasser
Werther
Sickern dem Bund der Steuerzahler jetzt die Argumente in den Abfluss? Beim Thema Abwassergebühr hat die Stadt Werther jedenfalls eine nachvollziehbare Erklärung für ihre Zinskalkulation und sieht sich damit auch rechtlich auf der sicheren Seite.
Zur Erinnerung: Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW behauptet, dass 24 NRW-Kommunen bei der Kalkulation der Abwassergebühren einen rechtswidrigen Zinssatz ansetzen. Weil die Gebührenzahler dadurch angeblich überhöhte Abwassergebühren zahlten, ruft der BdSt zum Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid 2021 auf. Ein Musterprozess ist vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.
Nach dem entsprechenden WB-Artikel vom 27. Januar hatte die CDU Werther einen Antrag gestellt, den Karl-Hermann Grohnert am Donnerstagabend im Betriebsausschuss vortrug: Die CDU fordere von der Verwaltung „schnellstmöglich vollständige Transparenz“ zum Thema – im Haupt- und Finanzausschuss oder zumindest vor der nächsten Haushaltssitzung. Schließlich seien „die Themen Wasser, Abwasser und die beschlossene Gebührenerhöhung gerade in Werther ein hochsensibles Thema“. Einstimmig plädierte der Betriebsausschuss dafür, das Thema direkt am selben Abend in die Tagesordnung aufzunehmen.
„Liegen unter dem gesetzlich Erlaubten“
Entwarnung gab Kämmerer Rainer Demoliner: „In seinem Vorwurf legt der Bund der Steuerzahler das gesamte betriebsnotwendige Kapital des Abwasserwerks – 10,6 Millionen Euro – als Berechnungsgrundlage zugrunde. Die Stadt Werther nimmt aber als Grundlage lediglich das Stammkapital in Höhe von 1,1 Millionen Euro plus die allgemeine Rücklage von gut 400.000 Euro, also insgesamt 1,5 Millionen Euro“, rechnete Demoliner vor. „Unsere Eigenkapitalverzinsung liegt bei 91.000 Euro und damit unter dem gesetzlich Erlaubten.“
Im Übrigen basiere die Berechnung nach wie vor auf dem Ratsbeschluss vom November 1995. „Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert uns jedes Jahr. Hinzu kommen die Kontrollen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW; die sah in ihrem Bericht von 2018 sogar noch Luft nach oben.“ Dort heißt es: „Für den Gebührenhaushalt ergeben sich für die Stadt Werther im Abwasserbereich noch unmittelbar Handlungsmöglichkeiten bei der Eigenkapitalverzinsung.“ Davon könne der Haushalt „zumindest mittelbar profitieren“. Woraufhin die Verwaltung klar machte: „Eine höhere Eigenkapitalverzinsung wird nicht angestrebt, um den Gebührenzahler nicht zusätzlich zu belasten.“ Das hatte der Stadtrat einstimmig abgenickt.
„Wir wollen über die Abwassergebühr eine glatte Null erzielen, nicht mehr.“
Mit seinen Zahlen hatte der Kämmerer auch die CDU-Fragen beantwortet. Somit wurde ihr Antrag, in der nächsten Haupt-und-Finanzausschuss-Sitzung noch einmal Klarheit zu bekommen, abgelehnt (drei Ja-Stimmen, acht Gegenstimmen, vier Enthaltungen). Dennoch: „Ich finde es wichtig, dass das Thema Gebühren in der Öffentlichkeit richtig rüberkommt“, betonte Karl-Hermann Grohnert (CDU). Das betonten auch Thorsten Schmolke (Grüne), Johannes Lindemann (SPD) und Bürgermeister Veith Lemmen (SPD).
Überraschend von der Tagesordnung abgesetzt wurde auf SPD-Wunsch der Antrag der Wählergemeinschaft „Werther – Das geht anders!“ (WDGA): Den vor exakt einem Jahr einstimmig gefassten Beschluss, zur Berichterstattung über Werthers Wasserrohrleitungsnetz externe Gutachter zu beauftragen, will WDGA zurücknehmen lassen (WB vom 26. Januar). Vielmehr sollten interne Verwaltungsexperten sich darum kümmern (siehe auch Stellungnahme rechts).
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