Verwaltungsgericht: Ausgangssperre rechtmäßig - Bibelgemeinde allerdings erfolgreich
AfD scheitert mit Klage gegen Lockdown
Herford
Es war ein Weihnachtsfest wie keines zuvor: Wegen der Corona-Pandemie hatte die Kreisverwaltung Herford über Weihnachten 2020 eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag verhängt. Dagegen hat die AfD-Kreistagsfraktion nachträglich geklagt - und ist damit doppelt gescheitert.
Das Verwaltungsgericht in Minden hatte über die Klage gleich zweier Beschwerdeführer zur urteilen. Zunächst war es die Kreistagsfraktion der AfD, die knapp zwei Jahre nach der Lockdown-Anordnung die Feststellung der Unrechtmäßigkeit begehrte. Diese Klage erklärte das Gericht als schlicht unzulässig. Begründung: Eine gesamte Fraktion könne per se nicht auf Grundrechte klagen.