Geänderte Corona-Schutzverordnung sieht neue Regeln für Gastronomie vor
Bändchen gelten in Herford nur noch im Einzelhandel
Herford
Das Bändchen zum Nachweis für Genesene und Geimpfte gilt in Herford ab Donnerstag nur noch für den Einzelhandel und nicht mehr für die Gastronomie. Grund sind die geänderten Corona-Regeln des Landes NRW.
Die neuen Corona-Regeln des Landes, die am Donnerstag in Kraft treten, sehen für die Gastronomie die 2G-plus-Regelung vor. „Wir haben uns dafür entschieden, dass wir bei einem Bändchen bleiben, das dann eben nur für den Einzelhandel gilt“, sagt Herfords Wirtschaftsförderin Lisa Kunert.
„Jetzt mit zwei unterschiedlichen Bändchen zu arbeiten, eins für den Einzelhandel und eins für die Gastronomie, würde keine Erleichterung bringen, sondern alle nur verwirren.“
Für den Besuch in der Gastronomie müssen Genesene und Geimpfte mit zwei Impfungen zusätzlich Schnelltest vorlegen. Wer geboostert ist, ist von der Testpflicht befreit.
Die Wochenbändchen gibt es nach Vorlage des Impfausweises oder Genesenen-Nachweises in der Tourist Information zu den regulären Öffnungszeiten im Schuhhaus Mengedoth, bei Klingenthal, Schuhhaus Tscheche, Juwelier Zartmann, Nanu Nana, Jeans Fritz, Tamaris und der Telekom. Die Bändchen gelten von Montag bis Sonntag. Jede Woche gilt eine andere Farbe.