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Verfahren gegen 67-Jährigen wird gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt

Angeklagter will von Kinderpornos nichts gewusst haben

Bünde (WB)

Mangelndes Technikverständnis und eine Schwäche für Erotik-Chats haben einem 67-jährigen Bünder jetzt eine Anklage wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie eingebrockt.

Daniel Salmon

Das Chatten in WhatsApp-Gruppen, in denen auch Pornobilder getauscht wurden, sei für den Bünder zur Sucht geworden. Foto: dpa

Wie die Polizei auf den Mann letztlich aufmerksam wurde, wird in der Verhandlung vor dem Bünder Amtsgericht am Donnerstagnachmittag zwar nicht aufgelöst. Fest steht aber, dass die Ermittler bei einer Durchsuchung der Wohnung des Rentners Ende 2018 auf seinem Handy 42 Bilder und ein Video mit kinderpornografischem Inhalt sowie 62 Dateien mit jugendpornografischen Darstellungen aufgefunden haben. Auf einer CD stoßen die Beamten auf 33 weitere Fotos. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei auf einigen Bildern zu sehen, wie sexuelle Handlungen an den Abgebildeten vorgenommen oder sie missbraucht werden.

Auch Strafverteidiger Ralf Eggersmann sagt: „Die Bilder sind wirklich abscheulich.“ Zugleich räumt der Jurist für seinen Mandanten den Besitz der verbotenen Pornos ein. „Sie sind auf seinem Handy. Das ist nicht wegzudiskutieren. Aber er hat diese Neigungen nicht.“ Von den auf der CD gefundenen Daten habe der Angeklagte allerdings keine Kenntnis gehabt. „Er lebt von einer ganz kleinen Rente, hat weder Laptop noch Computer oder DVD-Player, kann sie gar nicht ansehen“, so Eggersmann. Den Datenträger habe er mit weiteren CDs und DVDs bei einem Abfallunternehmen eingesammelt. Zumeist habe es sich um Filme oder Musik-Alben gehandelt, die der Bünder auf Flohmärkten verkauft habe, um seine karge Rente (770 Euro pro Monat) aufzubessern.

Zu den Kinder- und Jugendporno-Bildern will der 67-Jährige zufällig gekommen sein. So habe er sich in diversen WhatsApp-Gruppen für Erwachsene angemeldet („Das Chatten war wie eine Sucht“), bei denen auch zahlreiche Sex-Bilder von mindestens volljährigen Personen gepostet wurden. Die will sich der Mann auch angeschaut haben, nicht aber die Fotodateien mit den Minderjährigen. Diese seien zwar auch in Gruppen veröffentlicht worden – aber ungesehen in den Speicher des Handys gewandert. „Davon wusste ich aber nichts. Ich habe einfach den Überblick verloren“, so der Rentner, der sich nach eigenen Angaben nicht sehr gut mit den Funktionen seines Handys auskennt („Technik ist nicht so meine Welt“). Mittlerweile habe er seine Nummer für die Nutzung von WhatsApp sperren lassen, um von den Chatgruppen loszukommen.

Aufgrund der schwierigen Beweisführung bringt der Staatsanwalt eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ins Spiel. Mit „Bauchschmerzen“ erklärt sich die Richterin damit einverstanden. Statt der geforderten 500 Euro erklärt sich der Angeklagte danach sogar bereit, 1000 Euro an den Kinderschutzbund zu überweisen.

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