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Übergriff vor Bowlingcenter: Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen

Brutale Attacke – mildes Urteil

Bünde/Bielefeld (WB). Der Vorwurf lautete zunächst versuchter Mord, am Ende kamen alle fünf Angeklagten mit Bewährungsstrafen davon: Im Fall der nächtlichen Attacke vor dem Bowlingcenter an der Osnabrücker Straße sind die Urteile milde ausgefallen.

Bernd Bexte

In der Nacht auf den 5. November 2017 war es vor dem Bowlingcenter an der Osnabrücker Straße zu dem Übergriff auf zwei Bünder gekommen. Gegen fünf Angeklagte verhängte das Landgericht Bielefeld jetzt Bewährungsstrafen. Foto: Daniel Salmon

Denn anders als zu Beginn des Prozesses hatten sich die fünf Angeklagten doch noch zu den Vorwürfen eingelassen. Alle räumten ein, in der Nacht auf den 5. November 2017 an dem Übergriff auf zwei Bünder beteiligt gewesen zu sein. Das wirkte sich strafmildernd auf das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Bielefeld unter Vorsitz von Richter Carsten Nabel aus. »Die Erleichterung meines Mandanten ist natürlich groß«, sagte Rechtsanwalt Christian Thüner aus Herford, der den Hauptangeklagten, einen 21-Jährigen aus Hiddenhausen, vertreten hatte.

Dieser war zusammen mit vier Komplizen – die Brüder K. und K. (beide 28) aus Enger, Z. (24) aus Kirchlengern, M. (28), bisher wohnhaft in Herford – angeklagt, in der Tatnacht zwei Bünder vor der Bowlingbahn »Red Bowl« grundlos brutal angegriffen und zu Boden geprügelt zu haben . Die Angeklagten, allesamt aus dem Kosovo und aus Serbien, sollen, auch als ihre Opfer bereits hilflos am Boden lagen, weiter auf sie eingeschlagen und -getreten haben.

Opfer hat bleibende Schäden

Erst als Zeugen sich näherten, ließen vier der Beschuldigten von den Männern ab. Z. soll sogar mit voller Wucht gegen Kopf eines Opfers getreten haben, während ein Mittäter dessen Kopf festgehalten habe. Das Opfer, das in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, erlitt unter anderem einen Schädelbasisbruch, eine Hirnblutung und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, verlor zwei Schneidezähne sowie seinen Geruchs- und Geschmackssinn.

Letztlich ließ sich der genaue Tathergang aber nicht mehr rekonstruieren. Die Täter räumten nach anfänglichem Schweigen Schläge gegen die Opfer ein, Fußtritte habe es aber nicht gegeben. So kam es zu Bewährungsstrafen wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung zwischen einem Jahr und einem Jahr und neun Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte für sämtliche Angeklagten Gefängnisstrafen gefordert.

Beweislage vage

Die Beweislage war allerdings so vage, dass bereits am vierten Verhandlungstag ein Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Haupttäter aufgehoben wurde. Aufgrund seines Alters wurde die Verhandlung vor einer Jugendstrafkammer geführt. Unter anderem waren einige Zeugen auch erst mehr als ein Jahr nach der Tat angehört worden. Genau so lange hatte es auch gedauert, bis der mutmaßliche Haupttäter in Untersuchungshaft genommen worden war. Ohne die Einlassung der Angeklagten hätte letztlich sogar ein Freispruch – allerdings nicht für den Hiddenhauser – im Raum gestanden.

Eines der Opfer (31) hatte vor Gericht erklärt, die Eskalation sei für ihn unvorhersehbar gewesen. Von ihm und seinen Begleitern sei, soweit er sich erinnere, keinerlei Aggression ausgegangen. Die Verteidiger verwiesen hingegen auf eine Zeugenaussage, nach der es schon im Vorfeld »Schubsereien« zwischen beiden Gruppen gegeben habe. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Az. 3Ks 51/18

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