Im Sportbetrieb des Kreises Herford treten Lockerungen der Coronaschutzverordnung in Kraft
Es darf wieder trainiert werden
Kreis Herford (WB)
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die seit dem 22. Februar gilt, wird ein eingeschränkter Sportbetrieb möglich. Das hat die Kreisverwaltung mitgeteilt. Beispielsweise ist Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel unter bestimmten Bedingungen oder Schulsport sowie Leistungssport wieder erlaubt.
Beim Freizeit- und Amateursport dürfen nun bis zu zwei Personen oder Personen eines Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel Sport treiben. Dazu zählt auch die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht. Den Mindestabstand von 5 Metern dürfen dabei nur diese Personen und Personengruppen unterschreiten. Zu anderen Sporttreibenden muss der Mindestabstand gewahrt werden. Die Verantwortlichen der Sportanlagen müssen den Zugang so beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und das Einhalten der Mindestabstände gewährleistet ist. Detaillierte Informationen zur Nutzung gibt es bei den Städten und Kommunen.
Grundsätzlich untersagt ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, auch die Nebenräume wie Duschen oder Umkleiden dürfen nicht genutzt werden. Auch das Gruppen- und Mannschaftstraining ist weiterhin nicht möglich.
Durch die neuen Lockerungen ist der Sport- und Schwimmunterricht an den Schulen wieder möglich. Die Schwimmbadnutzung ist ebenfalls erlaubt, wenn sie als Vorbereitung auf schulische und berufsbezogene Prüfungen wie Übungs- und Leistungsnachweise dient, beispielsweise bei Rettungsschwimmern.
Beim Leistungssport dürfen nun zusätzlich wieder alle trainieren, die offiziell als Sportler und Sportlerinnen der Bundes- und Landeskader in olympischen, paralympischen, deaflympischen (auch „Gehörlosensport“) und nicht-olympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundes-und Landesleistungsstützpunkten sowie an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren gelistet sind.
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