Im Kommunalwahlkampf soll Bünderin Ex-Politiker und seine Frau beleidigt haben
Facebook-Streit landet vor Gericht
Bünde (WB).Ein kurzer Facebook-Eintrag hatte für eine Bünderin jetzt ungeahnte Folgen: Wegen der vermeintlichen Beleidigung eines ehemaligen Kommunalpolitikers und seiner Gattin musste sich die Frau jetzt im Bünder Amtsgericht einfinden.
Bei dem für Donnerstagnachmittag anberaumten Gütetermin handelte es sich eine Folge des jüngsten Kommunalwahlkampfes in der Elsestadt, der in großen Teilen auch in den Sozialen Medien im Internet ausgefochten wurde. Der Bünderin wird vorgeworfen, sich in einem Facebook-Posting Anfang September, in dem es um den früheren Politiker ging und dieser auch namentlich erwähnt wurde, abfällig geäußert zu haben. „Was für ein Idiot! Und seine Alte ist noch schlimmer!“, zitierte Richter Henning Zurlutter zu Verhandlungsbeginn den Wortlaut des Web-Eintrags. Garniert wurden diese Sätze – und das ist unstrittig – mit einem sogenannten Kotz-Smiley.
Paar fühlt sich verunglimpft
Durch die Aussage im Netz fühlten sich die Antragsteller in ihrer Ehre gekränkt. Das Paar schaltete eine Anwältin ein. Diese schickte der Schreiberin eine Unterlassungserklärung zu und forderte sie auf, derartige verunglimpfende Aussagen über ihre Mandanten künftig zu unterlassen. Die Bünderin reagierte auf das Schreiben allerdings nicht. Der Grund: Laut der Bünderin waren die Briefe der Anwältin mit einem falschen Empfängernamen versehen: „Darum habe ich sie gar nicht erst geöffnet.“ Erst als das Schreiben mit der Ladung des Amtsgericht bei ihr ins Haus flatterte, sei sie auf die ganze Situation aufmerksam geworden.
In der Verhandlung behauptete die Frau, dass sie mit ihren Facebookzeilen gar nicht den Ex-Politiker und seine Gattin ansprechen wollte: „Die waren gar nicht gemeint!“ Zudem vermutete sie, dass das Ehepaar ihr wegen eines anderen Internet-Vorfalls eine Lektion erteilen wolle: „Die Geschichte, wegen der wir hier sitzen, war ein Racheakt.“ So soll die Frau des damaligen Kommunalpolitikers nach einer Facebook-Diskussion über ihren Gatten schwere Vorwürfe gegen die Bünderin erhoben haben. „Sie hatte im August viele schlechte Bewertungen im Internet über meinen Arbeitgeber geschrieben und meinen Namen dort erwähnt und mich als Straftäterin bezeichnet. Das hat mich fast den Job gekostet.“
Gericht muss entscheiden
Der erste Fall
Der Bünder Kommunalwahlkampf hatte das Amtsgericht in dieser Woche bereits einmal beschäftigt. Eine der Hauptpersonen bei dieser Verhandlung war die Gattin des Ex-Politikers gewesen. Und auch in diesem Fall war es um eine Beleidigung in einem Facebook-Post gegangen. Konkret hatte ein Mann aus Hüllhorst die Frau einer Straftat bezichtigt. Beide Parteien schlossen vor Gericht einen Vergleich: So darf der Hüllhorster die Frau nicht mehr als Straftäterin bezeichnen, ansonsten muss er ein saftiges Ordnungsgeld an sie zahlen.
In der Folge habe sie zunächst über ihren Anwalt eine Unterlassungserklärung an die jetzigen Antragsteller geschickt. Das Schriftstück erhielt die Frau zwar nicht unterschrieben zurück, dafür seien aber die schlechten Internetrezensionen gelöscht worden. „Und für mich war die Sache dann erledigt.“ Für das Paar aber nicht.
Richter Zurlutter: „In der Sache müssen wir natürlich unterscheiden, was man sich als Politiker anhören muss. Idiot ist da noch eine harmlose Bezeichnung.“ Bei der Gattin sehe die Sache aber anders aus. Die Behauptung der Beschuldigten, dass das Posting nicht auf das Paar gemünzt sei, hielt er für unwahrscheinlich. Der Jurist schlug einen Vergleich vor, so dass die Bünderin die Antragsteller künftig sinngemäß nicht mehr als Idioten bezeichnen dürfe. Ansonsten müsse sie Ordnungsgeld an die gegnerische Partei zahlen. Dem wollte die Frau aber nicht zustimmen und beantragte die Ablehnung der gegen sie eingereichten einstweiligen Verfügung: „Ich habe die Namen der beiden ja nie genannt.“ Das Gericht muss muss nun entscheiden.
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