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34 neue Coronafälle im Kreis Herford seit dem Wochenende bestätigt

Fünf Menschen mit britischer Variante infiziert

Kreis Herford (WB)

Seit dem Wochenende sind im Kreis Herford 34 weitere Corona-Infektionen bestätigt worden. Damit gibt es aktuell 282 akute Fälle. Darunter sind kreisweit auch fünf Personen, die mit der britischen Virus-Mutation infiziert sind.

 

So verteilen sich die 282 aktuellen Coronafälle auf das Kreisgebiet. Foto: Kreis Herford

Die mit der britischen Variante Infizierten und die ermittelten Kontaktpersonen sind in häuslicher Quarantäne. Das Gesundheitsamt hat in den Einzelfällen die konkreten Maßnahmen festgelegt. Diese gehen auch über die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes hinaus, da die mutierten Viren als weitaus ansteckender gelten.

Die aktuell infizierten Personen verteilen sich auf Herford (60), Spenge (11), Bünde (66), Löhne (34), Vlotho (16), Enger (22, Rödinghausen (25), Hiddenhausen (15) und Kirchlengern (33). 6.662 Personen gelten als genesen. Insgesamt haben sich bislang 7.075 Menschen im Kreis Herford infiziert. Der Inzidenzwert liegt bei 39,5. Im Kreis Herford hat es bislang im Zusammenhang mit der Pandemie131 Todesfälle gegeben, wobei 114 Menschen an Corona und 17 mit Corona gestorben sind.

Derzeit werden 30 Patientinnen und Patienten wegen Covid 19 stationär in den Krankenhäusern im Kreis Herford behandelt. Sieben Personen liegen auf der Intensivstation, sie sind alle beatmungspflichtig. Es gibt in 12 Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe bestätigte Corona-Fälle. Insgesamt sind 32 Bewohnerinnen und Bewohner sowie 10 Beschäftigte infiziert. 14 weitere Beschäftigte sind ohne Infektion in Quarantäne.

In sieben von insgesamt 129 Kitas im Kreisgebiet sind bestätigte Corona-Fälle bekannt. Zehn Kinder und elf Personen vom Kita-Personal sind infiziert.

Darüber hinaus weist der Kreis Herford auf Neuerungen aus der aktuellen Corona-Schutzverordnung und der Quarantäneverordnung hin. Zunächst bis zum 21. Februar gilt eine angepasste Maskenpflicht: Sie gilt nun in einem Umfeld von 10 Metern um den Eingangsbereich von Einzelhandelsgeschäften. Lehrkräfte und andere Berufstätige müssen eine medizinische Maske tragen. Diese Pflicht gilt nicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und die Raumbelegung bei maximal 10 Quadratmetern pro Person liegt.

„Beschränkt sich die Tätigkeit auf die Betreuung von Kindern und erfolgt eine regelmäßige Lüftung der Räume, kann die Maske bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern auch unabhängig von der Raumbelegung vorübergehend abgenommen werden“, teilt die Kreisverwaltung mit. Die Beschäftigten in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen haben beim unmittelbaren Kontakt mit den zu betreuenden Personen eine Maske des Schutzniveaus FFP2 oder eines vergleichbaren Schutzniveaus (KN95/N95) zu tragen.

Zunächst bis zum 12. März gilt: PCR-Tests müssen von medizinisch geschultem Personal vorgenommen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Corona-Schnelltests müssen von einem medizinischen Dienstleister vorgenommen werden, der zur Vornahme eines Coronaschnelltests befugt ist und einen Testnachweis zu erteilen hat. Positive Testergebnisse sind zu melden. Die Meldepflichten gelten auch für private Anbieter.

Anordnungen der örtlichen Ordnungsbehörden und der Gesundheitsbehörden gehen der Verordnung vor, insbesondere dann, wenn ein Verdacht auf eine Infektion mit einer Virusmutation besteht. Die Quarantäne endet frühestens nach zehn Tagen ab der Vornahme des ersten Erregernachweises.

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