Gericht: Dem Mann aus Bünde fehle die erforderliche Zuverlässigkeit
Im Garten rumgeballert: Darum bekommt ein Sportschütze keinen Waffenschein
Bünde/Minden
Er soll in seinem Garten mit seiner Schreckschusspistole herumgeballert und Munition in seiner Jackentasche getragen haben: Das Verwaltungsgericht in Minden hat einem Bünder, der auf dem Klageweg nach diesen Vorfällen eine Waffenbesitzkarte erstreiten wollte, jetzt einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Der Sportschütze besitze nicht die „erforderliche Zuverlässigkeit“, so die Kammer.