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Gericht: Dem Mann aus Bünde fehle die erforderliche Zuverlässigkeit

Im Garten rumgeballert: Darum bekommt ein Sportschütze keinen Waffenschein

Bünde/Minden

Er soll in seinem Garten mit seiner Schreckschusspistole herumgeballert und Munition in seiner Jackentasche getragen haben: Das Verwaltungsgericht in Minden hat einem Bünder, der auf dem Klageweg nach diesen Vorfällen eine Waffenbesitzkarte erstreiten wollte, jetzt einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Das Mindener Verwaltungsgericht stützt die Entscheidung der Herforder Kreispolizeibehörde, dem Bünder keine Waffenbesitzkarte auszustellen. Foto: David Young/dpa/Symbolbild

Der Sportschütze besitze nicht die „erforderliche Zuverlässigkeit“, so die Kammer.

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