Staatsanwaltschaft ist mit mildem Geldstrafen-Urteil gegen 42-Jährigen aus Bünde nicht zufrieden und legt Rechtsmittel ein
Impfpass-Schwindel soll vor Landgericht neu aufgerollt werden
Bünde
Muss der Bünder Impfpass-Schwindler nun doch mit einer härteren Strafe rechnen? Fest steht, die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 31. Januar eingelegt. Somit könnte der Fall demnächst wohl eine Kammer des Landgerichts beschäftigen.
Wie berichtet, war der 42-Jährige vor knapp einer Woche zwar wegen des „Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ schuldig gesprochen worden. Mit der Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro (20 Tagessätze zu je 70 Euro) war Richter Henning Zurlutter allerdings deutlich unter der Forderung der Anklagevertreterin geblieben. Diese hatte auf eine weitaus drastischere Strafe plädiert: mit 60 Tagessätzen á 70 Euro – also 4200 Euro – sollte der Bünder zur Kasse gebeten werden.