1. www.westfalen-blatt.de
  2. >
  3. OWL
  4. >
  5. Bünde
  6. >
  7. Irritation um Maskenvorfall im Bünder Marktkauf

  8. >

Kunde moniert Corona-Hygienemängel – Hausleiter bezieht Stellung

Irritation um Maskenvorfall im Bünder Marktkauf

Bünde (WB)

Gleich fünf „mundschutzlose“ Kunden und Mitarbeiter will Zeitungsleser Alex M. (Name geändert) bei seinem jüngsten Besuch im Bünder Marktkauf ausgemacht haben. „So nachlässig mit den Hygienemaßnahmen umzugehen, halte ich für grob fahrlässig“, sagt er. Hausleiter Thorsten Westebbe weist den Vorwurf zurück.

Daniel Salmon

Im Bünder Marktkauf will Alex M. gleich drei Kunden und zwei Mitarbeiter ohne Alltagsmaske angetroffen haben – binnen einer Viertelstunde. Foto: Daniel Salmon

Es ist Freitagabend, als Alex M. seinen Einkauf in Bündes größtem Lebensmittelladen tätigen will. „Und ich war reichlich irritiert, als ich mehrere Kunden ohne Maske sah. Eine freundliche Verkäuferin, die ich daraufhin ansprach, lächelte mich ohne Maske an und sagte, sie brauche keine tragen, da sie – wie wahrscheinlich die Kunden – ein Attest habe“, schildert er.

Daher habe er sich an der Kundeninformation an eine Mitarbeiterin – ebenfalls ohne Alltagsmaske – gewandt. „Sie stand neben der Schutzwand und unter Missachtung des Mindestabstandes und sprach ebenfalls von einem Attest – und es sei doch seit dem Frühjahr noch nichts passiert.“ Der herbeigerufene Vorgesetzte der Frau habe den Bünder darüber aufgeklärt, dass die Beschäftigten mit einem „Anti-Masken-Attest“ normal eingesetzt würden.

Für Alex M. ein Unding: „Die Infektionsgefahr geht doch auch von jenen Menschen aus, die von der Maskenpflicht befreit sind. Vielleicht noch in einem größeren Maße, da diese Menschen sich im Publikumsverkehr nicht aktiv schützen, bei einer Infektion sogar ihre Viren ungehemmt in den Verkaufsräumen verbreiten.“ Gerade jetzt – in der Hochphase der Pandemie mit immer neuen Rekordwerten bei Infektionen und Todesfällen – müsse der größte Lebensmittelhändler in Bünde mit einem guten Beispiel vorangehen. „Die Atteste von Kunden wie Beschäftigten müssen sorgfältig geprüft werden, da man weiß, dass solche Atteste im Internet oder auch bei manchen Ärzten zu leicht zu bekommen sind“, sagt er und fährt fort: „Genau aus diesem Grund werden Kunden ohne Maske in vielen anderen Geschäften nicht bedient. Es wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht.“ Er befürchtet, dass die Häufung von drei „unmaskierten“ Kunden und zwei Beschäftigten in einer Viertelstunde kein statistischer Ausreißer gewesen sei: „Sondern dass hier die Hygienemaßnahmen nicht mit der notwendigen Sorgfalt befolgt werden.“

Auf WB-Anfrage nahm Hausleiter Thorsten Westebbe rasch zu den Vorwürfen Stellung. Er betont: „Der Schutz von Kunden und Mitarbeitern hat für mich höchste Priorität. Dazu setzen wir eine Reihe von Maßnahmen um.“ Gleichwohl habe er in seinem Team aber auch mehrere Mitarbeiter, die schon im Frühjahr, also dem ersten Lockdown, ein Attest für eine Befreiung von der Maskenpflicht vorgelegt hätten. „Ein Großteil davon arbeitet in der Bedienung, also einem hinter Scheiben sicheren Bereich, aber auch auf der Fläche gibt es Mitarbeiter mit einem Attest. Sie achten selbstverständlich besonders darauf, den Mindestabstand zu anderen Mitmenschen einzuhalten“, versichert Westebbe.

Grundsätzlich sei jeder Kunde gesetzlich verpflichtet, im Einzelhandel eine Alltagsmaske zu tragen. Die Durchsetzung der Alltagsmaskenpflicht ist Aufgabe der zuständigen Behörden. „Den Märkten kommt aber eine Überwachungsfunktion zu, dass Kunden den Markt nur mit Masken betreten. Bei Verletzung der Pflicht können Bußgeldbescheide für die Märkte ergehen, das heißt Kunden ohne Maske müssen vom Personal auf die Maskenpflicht hingewiesen werden. Dies wird so auch von meinem Team eingehalten“, so der Hausleiter.

Bereits Anfang Dezember habe der Marktkauf einen Ordnungsdienst engagiert, der dabei helfe, die geltenden Einlassbeschränkungen umzusetzen. „Es kommt selten vor, dass Kunden unser Haus ohne Maske betreten. Sollte es doch vorkommen, werden diese von uns angesprochen und auf die Maskenpflicht hingewiesen.“ Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen könne, sei nach den Landesgesetzgebungen von der Maskenpflicht befreit. „Kann der Kunde dies sachlich und glaubhaft erklären, ist dies ausreichend: Diese Kunden können dann ohne Alltagsmaske bei uns einkaufen. Die Kontrolle eines Attestes darf nur durch Ordnungsamt oder Polizei erfolgen“, klärt Westebbe auf. Er unterstreicht: „Unser aller Ziel sollte es sein, die Pandemie einzudämmen. Die wichtigste Schutzmaßnahme dafür bleibt das verantwortungsvolle Handeln jedes einzelnen.“

Corona-Regeln im Marktkauf

Laut Hausleiter Westebbe weise der Marktkauf bereits seit dem Frühjahr, etwa mit Plakaten und Radiospots im Markt, darauf hin, dass beim Einkauf eine Maske getragen werden muss. „Zusätzlich bieten wir unseren Kunden, übrigens auch schon vor Corona, an den Eingängen Desinfektionstücher sowie Desinfektionsmittelspender für die Hände an jedem Eingang, an der Information und vor der Bedienungsabteilung.“ Generell haben man in dem Bünder Warenhaus sehr früh, nämlich schon Ende November, auf die Einlassbeschränkungen durch die Landesverordnung hingewiesen, da nur noch etwa die Hälfte der vorher zugelassenen Kunden den Markt betreten dürfen. „Um dies besser kontrollieren zu können, haben wir die Anzahl der Einkaufswagen reduziert. Jeder Kunde, der im Markt einkaufen möchte, muss einen Einkaufswagen nutzen, um gleichzeitig auch die Abstandsregelung leichter einzuhalten. Wir stellen rund 70 Einkaufswagen weniger zur Verfügung, um Laufkundschaft für Bäcker, Post und Apotheke ohne Einkaufswagen in die Vorkassenzone lassen zu können“, betont Westebbe.

Startseite
ANZEIGE