Initiative gegen Muezzin-Ruf in Herford sammelt 14.000 Unterschriften
„Kirchen sind doch wieder offen“
Herford (WB)
Die Bürgerinitiative gegen den Muezzin-Ruf in Herford möchte Bürgermeister Tim Kähler gerne eine Petition mit 14.000 Unterschriften überreichen. Ob der die überhaupt entgegennehmen muss, ist allerdings zweifelhaft.
Die Unterschriften sind einer Mitteilung der Initiative zufolge deutschlandweit über eine im Internet geschaltete Plattform zusammengekommen. Das bedeutet, dass ein gewisser Teil der dort hinterlegten Unterschriften nicht aus Herford stammen wird. Warum in anderen Teilen Deutschlands lebende Bürger den durch den Gebetsruf am Freitagmittag an der Bielefelder Straße in Herford erzeugten „Lärm“ als „unerträglichen Zustand“ empfinden sollen, ist darum rätselhaft.
Die Initiatoren der Petition – gegen einige von ihnen ist kürzlich ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen Corona-Auflagen während eines Protestkonzertes verhängt worden – weisen auf der Internetplattform aber auch auf in Herford lebende Bürger jesidischen Glaubens hin, die durch den Ruf des Muezzins in Angst und Schrecken versetzt würden. Der Gebetsruf erinnere sie an Gräueltaten des Islamischen Staates an ihren Angehörigen. Der Gebetsruf sollte schließlich ab sofort verboten werden, weil der Anlass für dessen Erlaubnis inzwischen entfallen sei. Mit-Initiator Roland Sprenger: „Der Ruf ist wegen der Kirchenschließung aus Anlass der ersten Corona-Welle genehmigt worden. Doch die Kirchen sind längst wieder geöffnet. Das gilt auch für die Moschee an der Bielefelder Straße.“
Ob der Bürgermeister die Petition wie gewünscht entgegennehmen wird, war am Montag nicht in Erfahrung zu bringen. Dem Grundgesetz zufolge muss er es nicht. Der Gebetsruf unterliegt der darin gewährten Religionsfreiheit, die einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zufolge auch nicht „negativ“ ausgelegt werden kann. Im vergangenen September stellte das OVG fest, dass die von Klägern angeführte so genannte negative Religionsfreiheit kein Recht darauf vermittele, von anderen Glaubensbekundungen unbeeinträchtigt zu bleiben. Es bewahre den Einzelnen nur davor, gegen seinen Willen an religiösen Übungen teilnehmen zu müssen.
Der Bürgermeister musste auf Antrag der muslimischen Ditib-Gemeinde im Frühjahr 2020 also nur prüfen, ob der Gebetsruf immissionsrechtlich vertretbar ist. Und das war ein laufendes Verwaltungsgeschäft.
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