Frau aus dem Kreis Herford hatte Wirkstoff von Astrazeneca erhalten – Landrat spricht sein Beileid aus
Kreis: Immunreaktion nach Impfung führte zum Tod der 32-Jährigen
Kreis Herford (WB)
Der Tod einer 32-jährigen Frau aus dem Kreis Herford am 9. März hängt mit der Impfung gegen das Coronavirus mit dem Impfstoff von Astrazeneca zusammen. Laut Kreisverwaltung bestätigt das ein abschließender Bericht des Instituts für Rechtsmedizin Münster.
Die Frau verstarb mehrere Tage nach der Corona-Impfung. „Die Ergebnisse des Instituts für Immunologie und Transfusionsmedizin der Universität Greifswald zeigen, dass eine Immunreaktion auf den Impfstoff Astrazeneca zum Tod der Frau geführt hat“, teilt der Kreis Herford dazu jetzt mit. Todesursache sei demnach eine Gerinnungsstörung mit Einblutung ins Gehirn gewesen.
Als das Kreis-Gesundheitsamt über den Todesfall informiert wurde, habe es „aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Tod und Impfung“ umgehend das Landeszentrum Gesundheit (LZG NRW) und das Paul-Ehrlich-Institut informiert. Daraufhin veranlasste die Staatsanwaltschaft Bielefeld eine Obduktion, die die Todesursache noch nicht endgültig klären konnte. Weitere Untersuchungen zeigten den Zusammenhang mit der Impfung nun auf.
Landrat Jürgen Müller (SPD) zeigt sich bestürzt: „Wir sind über den Tod der jungen Frau, die mitten aus dem Leben gerissen wurde, tief traurig. Mit der Impfung wollte sie sich selber und vor allem andere Menschen schützen. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen der Verstorbenen. Wir wünschen ihnen viel Kraft“.
Auch Krisenstabsleiter Markus Altenhöner zeigt sich tief betroffen: Der Tod der jungen Frau habe ihn und sein Kolleginnen und Kollegen sehr hart getroffen: „Die Planungen und der Betrieb rund um das Impfzentrum erfordern sehr viel Energie. Diese konnte ich daraus ziehen, dass wir vielen Menschen mit der Impfung das Leben gerettet haben. Jetzt ist eine Person wegen einer Impfung gestorben. Das geht nicht spurlos an uns allen vorüber. Aber ich frage mich viel mehr, wie es den Angehörigen gehen muss. Ihnen gilt mein aufrichtiges Beileid.“
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