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Kein Ausbruch von Geflügelpest mehr seit 15. April – Kreis Herford lockert die Vorgaben

Stallpflicht wird aufgehoben

Kreis Herford (WB)

Das Geflügel im Kreis Herford darf wieder ins Freie: Nach einem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) werden in den westfälischen Regierungsbezirken Detmold, Münster und Arnsberg die Vorgaben zur Aufstallung von Geflügel gelockert.

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Ab kommendem Montag darf Geflügel im gesamten Kreisgebiet wieder ins Freie. Foto: Heike Pabst

Seit dem 15. April hat es keinen Geflügelpest-Ausbruch mehr bei Hausgeflügel gegeben. Bei Wildvögeln sei das Virus nur noch „sporadisch“ festgestellt worden, teilt die Kreisverwaltung mit. Die Allgemeinverfügung des Kreises Herford zur Aufhebung der Stallpflicht gilt ab Montag, 17. Mai, für das gesamte Kreisgebiet.

„Der letzte und einzige Ausbruch der Geflügelpest bei uns im Kreis Herford wurde vor rund zwei Monaten in Enger festgestellt. Es handelte sich dabei um einen Graureiher. Auch in den Nachbarkreisen hat sich die Lage beruhigt“, erläutert Dr. Tanja Hochstetter, Leiterin des Kreis-Veterinäramtes. Sie ist auch angesichts der nun kommenden wärmeren Monate optimistisch: „Der Erreger wird durch steigende Temperaturen und intensive Sonneneinstrahlung inaktiviert. Auch das lässt hoffen, dass es vorerst zu keinem weiteren Fällen kommen wird.“

Eine vollständige Entwarnung könne allerdings noch nicht gegeben werden. Denn die weiterhin eingehenden Meldungen über neue Fälle bei Wildvögeln und auch Hausgeflügel außerhalb Nordrhein-Westfalens zeigten, so die Kreisverwaltung, dass das Geflügelpest-Virus H5N8 immer noch vorhanden sei und auch jederzeit wieder aktiv werden könne. „Unabhängig von einer Aufstallung bieten Hygienemaßnahmen den besten Schutz vor einer Einschleppung des Erregers in den eigenen Bestand. Dies gilt für Nutzgeflügel und Hobbyhaltungen gleichermaßen“, teilt Kreissprecher Patrick Albrecht mit. Alle Geflügelhalter im Kreis sollten daher nach wie vor auf Biosicherheit achten.

Doch Tanja Hochstetter möchte bereits jetzt den Tierhalterinnen und Tierhaltern danken: „Die Stallpflicht für Nutz- und Hobbygeflügel galt in ganz Ostwestfalen-Lippe seit dem 4. März. Das war eine lange Durststrecke für die Tiere und ihre Besitzer. Ich möchte mich ausdrücklich für das Verständnis und das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter bedanken. Vor allem viele Hobbyhalter haben kreative Lösungen gefunden, um ihren Tieren in selbstgebauten Volieren trotz Stallpflicht weiterhin Auslauf und Beschäftigung zu bieten.“

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