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Landwirt (61) soll kranke Tiere nicht behandelt lassen haben – Gerichtsverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Tierschutz-Prozess: Schweinehalter muss 6400 Euro zahlen

Bünde/Minden-Lübbecke

Mit einem blauen Auge ist ein Landwirt (61) aus dem Kreis Minden-Lübbecke jetzt in einem Prozess vor dem Bünder Amtsgericht davongekommen. Der Mann, der unter anderem eine Schweinemastanlage im Bünder Land betreibt, war wegen tierschutzrechtlicher Verstöße angeklagt. Das Verfahren wird nun gegen die Zahlung einer Geldauflage von 6400 Euro vorläufig eingestellt.

Von Daniel Salmon

Mehrere Tieres des Landwirtes soll krank gewesen und nicht behandelt worden sein. Foto: dpa/Marijan Murat

Der Angeklagte selbst war nicht zu der Verhandlung erschienen, ließ sich stattdessen durch seinen Rechtsanwalt Heiner Thölke vertreten. „Mein Mandant hatte die letzten Nächte wegen dieses Verfahrens nicht schlafen können“, gab der Verteidiger zu Protokoll.

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