Landwirt (61) soll kranke Tiere nicht behandelt lassen haben – Gerichtsverfahren gegen Geldauflage eingestellt
Tierschutz-Prozess: Schweinehalter muss 6400 Euro zahlen
Bünde/Minden-Lübbecke
Mit einem blauen Auge ist ein Landwirt (61) aus dem Kreis Minden-Lübbecke jetzt in einem Prozess vor dem Bünder Amtsgericht davongekommen. Der Mann, der unter anderem eine Schweinemastanlage im Bünder Land betreibt, war wegen tierschutzrechtlicher Verstöße angeklagt. Das Verfahren wird nun gegen die Zahlung einer Geldauflage von 6400 Euro vorläufig eingestellt.
Der Angeklagte selbst war nicht zu der Verhandlung erschienen, ließ sich stattdessen durch seinen Rechtsanwalt Heiner Thölke vertreten. „Mein Mandant hatte die letzten Nächte wegen dieses Verfahrens nicht schlafen können“, gab der Verteidiger zu Protokoll.