Staatsanwaltschaft schaltet sich ein - andere Polizeibehörde übernimmt
Tödlicher A30-Unfall: Mann stirbt nach Entlassung aus Gewahrsam
Melle/Bünde
Hätte der tödliche Unfall auf der A30 in Melle, zwei Tage vor Heiligabend, verhindert werden können? Fest steht nun: Die Polizei in Bündes Nachbarstadt hatte kurz vor dem fatalen Crash mehrfach mit dem später verunglückten Polen (30) zu tun. Die Umstände des Falls haben nun die Osnabrücker Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen.
In den Fokus rückt dabei auch die Polizei in Melle. „Es gibt aber kein konkretes Ermittlungsverfahren gegen Beamte. Wir lassen die Vorfälle aber in einem Vorprüfungsverfahren untersuchen“, sagte Dr. Alexander Retemeyer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück auf Anfrage.
Wie berichtet, hatte der 30-Jährige in den frühen Morgenstunden des 22. Dezembers vergangenen Jahres den Versuch, die A30 bei Melle zu Fuß zu überqueren, mit dem Leben bezahlt. Der offenbar stark alkoholisierte Mann war auf der Richtungsfahrbahn nach Hannover vom Touran eines 57-jährigen Mannes aus Greven erfasst worden. Der Pole erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Möglicherweise hatte der VW-Fahrer ihn zu spät gesehen, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen.
Polizei Emsland ermittelt
Aus Gründen der Neutralität hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Verkehrsunfall nun an die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim übertragen. Und die Behörde ist ebenfalls mit der lückenlosen Aufklärung aller internen Abläufe beauftragt worden. Der Grund: Im Vorfeld des Unfalls auf der A30 hatte das Opfer mehrfach die Polizisten der Meller Wache beschäftigt.
Den bisherigen Ermittlungen zufolge hatte der 30-Jährige in den Niederlanden gearbeitet und befand sich mittels Mitfahrgelegenheit auf der Durchreise in sein Heimatland – möglicherweise um mit seiner Familie Weihnachten zu feiern. Bereits am Vorabend der Unfallnacht – 21. Dezember gegen 21.49 – löste der Pole einen kleineren Polizeieinsatz aus. Mitarbeiter der Meller McDonalds-Filiale an der Industriestraße hatten die Beamten demnach um Hilfe gebeten, weil der alkoholisierte Mann in dem Schnellrestaurant eingeschlafen war und nicht gehen wollte. Polizeibeamte begleiteten den Polen daraufhin aus dem Restaurant.
Mann war „wegefähig“
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft musste die Polizisten sich kurz darauf wieder um den 30-Jährigen kümmern. Denn gegen 22.55 Uhr hatte ein Verkehrsteilnehmer den Notruf gewählt, weil ein Mann an der Nachtigallenstraße über Gehweg und Fahrbahn getorkelt sei. „Eine Funkstreife traf vor Ort erneut auf den 30-jährigen Mann aus dem Schnellrestaurant. Er wurde schließlich auf dem Kommissariat in Melle in Gewahrsam genommen“, so Oberstaatsanwalt Retemeyer.
Knapp fünf Stunden später, am 22. Dezember gegen 3.40 Uhr, sei der Pole dann schließlich als „wegefähig“ aus dem Gewahrsam entlassen worden. „Eine Rechtsgrundlage für einen weiteren Freiheitsentzug war nicht erkennbar“, heißt es weiter von der Staatsanwaltschaft. Etwas mehr als eine halbe Stunde später, gegen 4.15 Uhr, hatte sich dann der tragische Unfall auf der A30, unweit der Anschlussstelle Melle-Ost, ereignet. „Was der 30-Jährige dort wollte, wissen wir nicht“, so Alexander Retemeyer.
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