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Kohlenmonoxid: 18-Jähriger in Klinik eingeliefert – Lüftungsanlage war nicht in Betrieb – Polizei ermittelt in Bünde

Vergiftung nach Shisha-Bar-Besuch

Bünde

Nach dem Besuch einer Shisha-Bar in Bünde (Kreis Herford) hat ein 18-Jähriger eine Kohlenmonoxid-Vergiftung erlitten. Bei einer anschließenden Polizei-Kontrolle des Gastrobetriebs kommt heraus: Die zwingend vorgeschriebene Lüftungsanlage war gar nicht in Betrieb. Gegen den Barbetreiber (34) wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Von Daniel Salmon

Shisha-Bars sind umstritten. Das gilt erst recht, wenn Lüftungsanlagen nicht in Betrieb sind. Foto: Patrick Lux

Nach Angaben von Kreispolizeisprecher Uwe Maser hatten die Beamten gegen 23 Uhr einen Anruf aus einem Krankenhaus erhalten. Dort war der junge Hiddenhauser kurz zuvor eingeliefert und aufgrund einer erhöhten Kohlenmonoxid-Konzentration im Körper notärztlich behandelt worden und musste stationär in der Klinik bleiben. Zudem kam heraus: Der Heranwachsende soll sich zuvor in einer Shisha-Bar in der Bünder Innenstadt aufgehalten haben.

Wenig später fuhren mehrere Streifenwagen an dem Betrieb vor. „Die ebenfalls hinzugerufene Feuerwehr be­trat das Etablissement un­ter Atemschutz und konnte dort eine nicht korrekte Lüftung der Bar feststellen“, schildert Behördensprecher Maser den Ablauf des Einsatzes. Zu diesem Moment sollen sich ein knappes Dutzend weiterer Personen in den Räumen der Bar aufgehalten haben. Wie die Einsatzkräfte vor Ort schließlich feststellten, war die für Shisha-Bars vom Gesetzgeber dringend vorgegebene Lüftungsanlage der Bar nicht in Betrieb. Dabei schreibt ein von der NRW-Landesregierung im September vergangenen Jahres verabschiedeter Erlass vor, dass während des Einsatzes von Shisha-Pfeifen „die Lüftungsanlage zum Schutz der Beschäftigten und Gäste in Betrieb sein“ müsse.

Die Feuerwehr führte eine Messung der Kohlenmonoxid-Konzentration in den Räumen durch. „Es wurde festgestellt, dass festgelegte Grenzwerte überschritten wurden“, so Uwe Maser.

Ein Notarzt untersuchte vor Ort vorsorglich die übrigen Bargäste. Weil sie aber keine Anzeichen einer Kohlenmonoxid-Vergiftung aufwiesen, wurde sie nach Hause geschickt. Verstöße gegen die aktuelle NRW-Corona-Schutzverordnung sollen nicht festgestellt worden sein. Wie in ähnlichen Einrichtungen, gilt auch in Shisha-Bars die 2G-Regel; nur geimpfte oder genesene Personen haben zutritt.

Auf den Betreiber der Shisha-Bar – ein Mann aus Minden – dürften wohl nicht nur polizeiliche Ermittlungen zukommen. Auch das städtische Ordnungsamt dürfte sich für den Vorfall interessieren – und gegebenenfalls empfindliche Maßnahmen einleiten. „Uns liegt allerdings noch kein Bericht der an dem Einsatz beteiligten Behörden vor. Wir können den Vorfall somit noch nicht einordnen“, erklärte Bündes Stadtsprecherin Doris Greiner-Rietz auf Anfrage.

Während der Betrieb von Shisha-Bars laut der aktuellen Corona-Verordnung in NRW derzeit nicht untersagt ist, sieht es benachbarten Niedersachsen in der Sache schon ganz anders aus. Im Zuge der von der dortigen Landesregierung verhängten Weihnachts- und Neujahrsruhe sind die vor allem bei jungen Leuten beliebten Shisha-Bars bis einschließlich zum 15. Januar geschlossen.

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