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Kreisdirektor erklärt Ausschuss weiteres Vorgehen – Bürger dürfen Bedenken äußern

„Hähnchenmastanlage ist zulässig“

Enger (WB). Das Genehmigungsverfahren für den Antrag zum Bau einer Hähnchenmastanlage mit 80.000 Mastplätzen in Westerenger wird von der Engeraner Bevölkerung mit großem Interesse verfolgt. Um das Verfahren um die umstrittene Anlage möglichst transparent zu gestalten, hatte der Ausschuss für Stadtplanung, Infrastruktur und Umwelt in seiner jüngsten Sitzung am Montagabend Kreisdirektor Markus Altenhöner und den Kreisamtsleiter für Umwelt, Planen und Bauen, Udo Busse, eingeladen. Sie informierten über den Stand der Dinge und den Verlauf eines solchen Genehmigungsverfahrens. Zahlreiche Zuhörer folgten den Ausführungen.

Daniela Dembert

Bis zu 80.000 Mastplätze sollen in einer Hähnchenmastanlage in Westerenger entstehen. Um das Genehmigungsverfahren transparent zu halten, haben Kreisdirektor Markus Altenhöner und Kreisamtsleiter Udo Busse den Fachausschuss informiert. Foto: dpa

Verfahren soll transparent sein

Altenhöner stellte zunächst klar, dass der Antrag noch nicht vollständig sei. Eine Prüfung des Anliegens beginne, sobald alle benötigten Unterlagen vorlägen. Hiermit sei in den kommenden Wochen zu rechnen. Altenhöner erklärte, generell seien in dieses Prozedere viele verschiedene Behörden wie das Veterinäramt, die Wasserschutzbehörde und die Bezirksregierung Detmold involviert. „Es handelt sich hier um ein besonderes Verfahren nach Paragraf 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes, das auch eine Beteiligung der Bürger vorsieht”, informierte der Kreisdirektor.

Der Ablauf sei wie folgt: Liegen die Antragsunterlagen vollständig vor, erfolge eine Bekanntmachung auf der Internetseite des Kreises Herford, in der örtlichen Presse und im Engeraner Rathaus. Der Antrag sei für einen Monat öffentlich einsehbar.

Bürger können Einwände äußern

Nach Ablauf der Auslegungsfrist schließe sich eine Frist von vier Wochen an, in der es Bürgern möglich sei, Einwände gegen das Bauvorhaben schriftlich oder elektronisch einzureichen. Diese würden im Genehmigungsverfahren von den zuständigen Kompetenzen geprüft und im Verfahren berücksichtigt. Anschließend würde zu einem Erörterungstermin für diese Einwände eingeladen, erst danach würde über den Antrag entschieden.

Für die Stadt Enger seien planungsrechtliche Fragen relevant, stellten Altenhöner und Busse klar. „Eine Kommune tut gut daran, Einwendungen nur in ihrem Entscheidungsbereich zu erheben, um sich nicht angreifbar zu machen”, gab der Kreisdirektor zu bedenken. Das freie Äußern von Bedenken sei den Bürgern überlassen.

Viele Behörden involviert

Auf Anfrage Detlev Göhners (CDU), ob eine solche Anlage generell in einem Landschaftsschutzgebiet zulässig sei, erklärte Udo Busse, dies sei der Fall, da die Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgeschrieben sei. „Aber eine Vielzahl von Behörden muss sich mit dem Thema befassen und auch im Fall einer Baugenehmigung gibt es Auflagen zu erfüllen, die auch kontrolliert werden.”

Auf Anfrage von Regina Schlüter-Ruff, Fraktionsvorsitzende der Grünen, nach der Relevanz der Wertung des Naturschutzbeirates, der sich bereits im vergangenen Jahr negativ zum Hähnchenmaststall geäußert hatte, erklärte Altenhöner, dass dieser eine beratende Funktion habe.

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