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Herforder züchtete in der Wohnung Hanfpflanzen

Bewährungsstrafe wegen Drogenbesitzes

Herford (WB/bex). Der 44 Jahre alte Herforder, gegen den vor dem Landgericht Bielefeld wegen bewaffneten Drogenhandels verhandelt wurde, ist mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davongekommen.

Der Angeklagte hatte in einer Wohnung eine Drogenplantage eingerichtet. Foto: dpa

Die 2. Strafkammer verurteilte ihn lediglich wegen des Besitzes einer nicht geringen Drogenmenge. Wie berichtet, hatte er in einer Wohnung an der Damaschkestraße eine Marihuanaplantage eingerichtet . Nur durch einen Wasserschaden war dies bekannt geworden. Der Handel mit den Hanfblüten konnte ihm nicht nachgewiesen werden, deshalb entfiel auch der Vorwurf des bewaffneten Drogenhandels. Die Polizei hatte in der Wohnung eine Zwille mit Stahlkugeln gefunden.

Zudem muss der Herforder, der seit seiner Jugend Drogen konsumiert, 200 Arbeitsstunden leisten und eine stationäre Drogentherapie machen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten jeweils eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten für den nicht Vorbestraften gefordert. Verteidiger Clemens Louis (Essen) will das Urteil akzeptieren. „Wir sind damit zufrieden“, sagte er anschließend.

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