Marienkantor klagt gegen Kündigung
Keine Einigung vor Gericht
Herford (WB). Das Tischtuch zwischen Kantor Wolf-Eckart Dietrich und dem Presbyterium der Kirchengemeinde St. Marien ist zerschnitten: Dieser Eindruck drängte sich gestern beim Gütetermin im Arbeitsgericht auf. Dort klagt der 45-jährige Kirchenmusiker gegen die umstrittene Kündigung durch die Kirchengemeinde.
Am Gericht wurde Dietrich von 20 Mitgliedern des von ihm bislang geleiteten Kirchenchors begrüßt: »Wir wollen Solidarität zeigen«, betonte Dr. Winfried Eisenberg.
Kantor soll Presbyterium mit Drittem Reich verglichen haben
Das 2006 begonnene Arbeitsverhältnis habe sich bereits nach kurzer Zeit als problematisch herausgestellt, erläuterte Anwalt Andreas Krüger die Gründe des Presbyteriums. Dietrich habe sich nicht an Weisungen gehalten, sich »wie ein Leiter der Gemeinde aufgeführt«. Eine Einigung über Differenzen sei nicht erfolgt, so dass dem Kläger die Trennung angeboten worden sei.
Zum Eklat kam es offenbar im April 2015, als Dietrich in einem Brief »das Presbyterium mit dem Dritten Reich verglichen« habe, so Krüger. Er fühle sich »an dunklere Kapitel der deutschen Geschichte erinnert«, hatte sich der Kantor bei Presbyter Claus Olaf Finnemann und einem Ex-Presbyter beschwert. Dietrichs Rechtsanwalt Andreas Aurin sah hier hingegen keine Gleichsetzung mit dem Dritten Reich – und erst recht keinen Kündigungsgrund.
Vertrauensverhältnis »nachhaltig und tief zerrüttet«
Dietrich habe in dem Brief um ein Gespräch gebeten, nachdem das Presbyterium veranlasst habe, dass ein Konzerthinweis des Kantors auf einer Infoseite des Kulturbüros gelöscht wurde. Richterin Dr. Lisa Dué regte ein nichtöffentliches Güterichterverfahren an – das wollen beide Seiten prüfen.
Weiterverhandelt wird am 27. Oktober. Presbyter Finnemann bezeichnete das Vertrauensverhältnis als »nachhaltig und tief zerrüttet. Eine gedeihliche Zusammenarbeit ist nicht vorstellbar«. Das Presbyterium sei zu einer gütlichen Einigung bereit gewesen, wolle das Arbeitsverhältnis aber beenden.
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