Justizvollzugskrankenhaus Fröndeberg wird ausgebaut – ambulante Versorgung in Herford soll verbessert werden
Mehr Platz für psychisch kranke Gefangene
Herford (WB)
Bei der Jahrespressekonferenz hatte er eindringliche Worte gewählt:
Sprecher Dr. Wolfgang Schorn teilt mit, das die vorhandenen Kapazitäten bezüglich einer stationären Versorgung zeitnah ausgeweitet werden sollen. Aktuell sind 16 Plätze im Justizvollzugskrankenhaus NRW vorhanden. „Es ist davon auszugehen, dass durch Umbaumaßnahmen bis Frühjahr 2022 zunächst 36 Behandlungsplätze (davon zehn für weibliche Gefangene) vorhanden sein werden, sowie durch weiter folgende Umbaumaßnahmen zusätzlich 17 Plätze hinzukommen. Insgesamt stünden in Fröndenberg damit dann 53 Plätze zur Verfügung.“
Zudem werde geprüft, wie die Anzahl der Betten für eine stationäre Unterbringung psychisch kranker Gefangene, die einer akuten Behandlung bedürfen, entsprechend der Empfehlungen der Expertenkommission (Empfehlung: 80 Akutbehandlungsplätze) über die konkret geplanten Umbaumaßnahmen in Fröndenberg hinaus – auch an einem anderen Standort – ausgebaut werden können.
In einem Gespräch mit Justizminister Peter Biesenbach regte Herfords JVA-Chef an, auch über den Standort Hövelhof als eine schon existierende Justizvollzugseinrichtung nachzudenken. Friedrich Waldmann: „Zum einen sind in dieser Anstalt bereits pflegebedürftige erwachsene Gefangene untergebracht, zum anderen ist die Anstalt in ihrer originären Zuständigkeit der Unterbringung junger Strafgefangener im offenen Vollzug seit langem nicht voll ausgelastet. Das würde den Bestand dieser Justizvollzugseinrichtung sichern.“ Waldmann hatte von zunehmenden Problemen im Umgang mit psychisch Kranken berichtet.
Soweit die ambulante Versorgung in der JVA betroffen sei, sollen nach Angaben des Ministeriums die Konsiliararztversorgung durch Psychiater verbessert und zusätzlich eine psychiatrisch intensivierte Behandlung der Gefangenen eingeführt werden. Die Konsiliararztversorgung sehe in den Anstalten unterschiedlich aus, was Frequenz und Umfang der Sprechstunden angehe. Schorn: „Hier wird in konkreter Absprache mit den Anstalten auch durch Ansprache weiterer Anbieter versucht werden, den Umfang der psychiatrischen Versorgung auszuweiten.“
Seit einiger Zeit sei das Ministerium bestrebt, eine psychiatrisch intensivierte Behandlung in den Anstalten zu implementieren. Diese sehe eine Betreuung psychisch kranker Gefangener in Analogie zu einer tagesklinischen Betreuung vor. Ganz konkret würden mit den Anstalten Gespräche geführt, einzelne Module der psychiatrisch intensivierten Behandlung umzusetzen (z. B. Ergotherapie, Psychoedukation, Psychotherapie). Die diesbezüglich erforderlichen Mittel könnten zur Verfügung gestellt werden. Wolfgang Schorn: „Eine Herausforderung ist es allerdings, ausreichend medizinisches Fachpersonal zu rekrutieren.“
Friedrich Waldmann freut sich, dass Bewegung in die Sache kommt: „Für mich ist Fazit unseres Gesprächs, dass das Justizministerium das die Vollzugspraxis deutlich beeinträchtigende Problem der Unterbringung psychisch erkrankter Gefangener nicht nur sieht und anerkennt, sondern auch nun bemüht ist, für Abhilfe zu sorgen.“ Fakt sei allerdings auch, dass zur Lösung des Problems die Politik nicht nur genügend Geld und Personal zur Verfügung stellen müsse, sondern „dass wir das Problem auch nicht kurzfristig werden lösen können.“
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