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Staatsanwaltschaft Bielefeld nimmt im Herforder Fall Rechtsmittel zurück

Prügelaffäre: Freispruch gilt

Herford (WB). Erst angeklagt, dann doch unschuldig: Die beiden Männer, die in der Herforder Prügelaffäre zu Opfern von Polizeigewalt wurden, können aufatmen: Ihr Freispruch ist rechtskräftig.

Christina Ritzau

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat die Rechtsmittel jetzt zurückgenommen. Das sagte Thomas Stotko (SPD), Mitglied des NRW-Rechtsausschusses, im Gespräch mit dieser Zeitung. Der Rechtsausschuss des Landes hat die Herforder Polizeiaffäre gestern diskutiert. Heute steht sie zudem im Innenausschuss auf der Tagesordnung.

Der Polizist (39), der vor einem Jahr bei einer Verkehrskontrolle unvermittelt Gewalt gegen einen Autofahrer und dessen Cousin anwendete, hatte bei der Hauptverhandlung vor dem Herforder Amtsgericht Anfang Mai seine Aussage korrigiert. Er habe sich bei beiden Angeklagten entschuldigt und angegeben, »wohl überreagiert« zu haben, berichtete NRW-Justizminister Thomas Kutschaty im Rechtsausschuss.

Ausgerechnet ein Streifenwagenvideo hatte das Gerichtsverfahren um 180 Grad gedreht: Der Autofahrer und sein Cousin – beide waren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Bedrohung angeklagt – wurden freigesprochen. Der Beamte, der eigentlich als Zeuge aussagen sollte und sich Hoffnung auf Schmerzensgeld gemacht hatte, hat jetzt ein Strafverfahren am Hals. Und nicht nur er...

Fall wurde zur Chefsache

Weitere Strafanzeigen wurden unter anderem gegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft gestellt (wegen Strafvereitelung im Amt) und gegen eine Polizeibeamtin, die an dem Einsatz beteiligt war (wegen unterlassener Hilfeleistung). Deshalb ist der Fall in Düsseldorf zur Chefsache geworden. Die Ermittlungen wurden an die Staatsanwaltschaft Bochum übertragen.

Im Rechtsausschuss des Landtags ging es gestern unter anderem um die Frage, warum die Staatsanwaltschaft das Polizeivideo nicht selbst begutachtet hatte. Das Video war verschlüsselt und für die Auswertung schwer zugänglich. In der Ermittlungsakte der Polizei sind zwar Szenenbilder daraus zu sehen. Die entscheidenden Fotoausdrucke fehlen aber.

»Wenn die Staatsanwaltschaft sich das Video vorher angeguckt hätte, hätte sie nicht die Anklage erhoben, die sie erhoben hat«, ist sich Thomas Stotko sicher. Nach Ansicht des Videos vor Gericht – dafür stand ein Laptop bereit – hatte selbst die Amtsanwältin Zweifel an der Anklage geäußert. »Das System hat funktioniert, aber Menschen haben hier versagt«, resümierte Stotko, »und ob das Straftaten sind, das klärt jetzt die Staatsanwaltschaft Bochum.«

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