Bauausschuss bespricht Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken in Herford
Testlauf für neue Baulandstrategie
Herford (WB). Das Baugebiet „Auf der Heide“ ist quasi das Versuchsgebiet. Hier soll erstmals die Herforder Baulandstrategie zum Tragen kommen. Diese regelt, wer in Zukunft auf städtischem Grundstück noch ein Ein- oder Zweifamilienhaus errichten darf. Die Stadtverwaltung hat dafür ein Punktesystem entworfen, um vor allem jungen Familien mit Kindern die Gelegenheit zu geben, sich in Herford niederzulassen.
Über die Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken sprechen die Mitglieder des Bauausschusses in der Sitzung am morgigen Donnerstag, 5. März. Da der Wohnungsmarkt angespannt sei, benötige die Stadt dieses Instrument zur besseren Steuerung des Grundstücksverkaufs.
Punktevergabe nach Alter und Kinderzahl
Wer auf städtischem Grund eine Wohnimmobilie errichten möchte, kann sich kostenlos in eine Interessentenliste eintragen. Sobald für ein Baugebiet die Vergabe kommunaler Baugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser ansteht, werden die Interessenten durch die Zusendung eines Bewerbungsbogens informiert. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und die Grundstücke werden gemäß des Punktesystems zugeteilt.
Antragsteller, die beispielsweise jünger als 45 Jahre sind, erhalten sieben Punkte. Je Kind bis zum 12. Lebensjahr gibt es 10 Punkte, ab dem dritten Kind 5 Punkte. Wer schon mindestens seit drei Jahren in Herford arbeitet, erhält ebenfalls fünf Punkte. Und wer einen Menschen mit Behinderung bei sich wohnen hat, bekommt 10 Punkte. Weitere Details befinden sich im Ratsinformationssystem auf der Internetseite der Stadt.
Wunschgrundstück angeben
Antragsteller können im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ein Wunschgrundstück angeben. Nachdem eine Auswahl zwischen den Antragstellern entsprechend des Punktesystems erfolgt ist, wird das Grundstück für maximal zwei Monate für den Antragsteller vorgemerkt. Wer in diesem Zeitraum nicht schriftlich die Annahme der Grundstückszuteilung bestätigt, scheidet aus dem Verfahren aus.
Stimmt er hingegen zu, wird das Grundstück für maximal drei Monate gegen eine Gebühr von 500 Euro verbindlich reserviert.
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